Der Behinderungsbegriff im BTHG
Entwicklung von praktischen Zugängen und Möglichkeiten für
die Bedarfserfassung mit ICF und ICD 10
Das Bundesteilhabegesetzt (BTHG) hat im § 2 einen neuen Behinderungsbegriff definiert.Er ist die Grundlage für nicht nur leistungsrechtliche Fragen, sondern auch dafür, wie der Bedarf an Förderung und Betreuung festgestellt und die betroffenen Menschen mit Behinderungen tatsächlich gefördert und betreut werden können.
Solche Fragen wie,
- Was ergibt sich aus dem BTHG für die Feststellung und Bewertung der verschiedenen Behinderungsarten und –formen?
- Was wird aus der bisherigen Diagnosen nach ICD 10?
- Wie sollen wir die internationale Klassifikation ICF in den Zusammenhang zur Erfassung und Bewertung der Behinderung bzw. Behinderungen bringen?
stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem pädagogischen Wissen und Verständnis über die einzelnen Formen der Behinderung.
Es fällt besonders schwer, mit den in der Regel bzw. oft nur lückenhaft vorhandenen Anamnesen und lückenhaften Diagnosen ein ausreichend sicheres Bild über die „Behinderung“ des bzw. der Menschen zu bilden.
Hinzu kommen Anforderungen der Träger in der Bedarfsermittlung, die mitunter nur eingeschränkte Teilhabemöglichkeiten eröffnen.
Im Ergebnis kann das bedeuten: eingeschränkte Hilfen, weniger (Fach-)Leistung und geringere Entgelte.
Es sollen im Seminar insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten über die einzelnen Gruppen der Behinderung vermittelt werden. In Sonderheit erfolgt eine systematische Beschäftigung mit Formen:
- der geistigen Behinderung
- der seelischen Behinderung,
- der Sinnesbehinderungen im Bereich Sehen und Hören (incl. Taubblind),
Mit der erarbeiten Klarheit darüber werden wir an Fallbeispielen üben, wie die Bedarfsermittlung orientiert an der ICF erfolgen kann.
Inhalte:
a) Beschreibung und Definition von Formen und Arten der Behinderung und heilpädagogischem Aspekt.
b) Beschreibung und Einordung der Behinderungsformen nach ICF und ICD 10.
c) Übungen in der Beschreibung von Behinderungen und deren Zuordnung.
d) Vorstellung und Üben von Formen der Teilhabeplanung nach BTHG.
Methoden:
- Praxisorientiertes Kennenlernen und Auffrischen von Grundlagen der Heilpädagogik
- Erfahrungsaustausch zu den eigenen Erfahrungen mit der im persönlichen Arbeitsfeld.
- Reflektion zu Erfahrungen in der Erfassung der Behinderung(-ungen) und der Teilhabeplanung mit den Trägern der Rehabilitation
Ziel des Seminars
- Dieses Seminar bildet ein Grundlagensystem an Wissen über Behinderungsarten und –formen in den Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe aus bzw. vertieft dieses.
- Sie lernen in Übungen und Fallbeispielen Behinderung zu erkennen und von allem:
- Sie entwickeln Fertigkeiten in der systematischen Klassifikation dieser für die Teilhabeplanung.
Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sozialen Diensten, in Wohn- und Werkstätten, in integrativen/ inklusiven Kindertagesstätten und in der Frühförderung.
Teilnehmer: max. 18 Personen
Dozent: Dr. Gert Heinicke
Spremberg
Preis: 149,00€ zzgl. MwSt.
(Inkl. Seminarunterlagen, Stehkaffee mit Gebäck,Tagungsgetränke
und am Nachmittag Kaffee und Kuchen)
Veranstaltungsort: Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.
Residenzstraße 90 13409 Berlin
Beginn: 10.00 – 17.00 Uhr
Termin: 11.03.2019
Anmeldeschluss: 05.03.2019
Buchungen
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