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Kalkulation Fachleistungsstunde

Ausgangspunkt für die Neuausrichtung, der Eingliederungshilfe (EGH) im BTHG – Überleitung nach SGB IX seit 01.01.2020 – bildet die UN-Behindertenrechtskonvention.

Personenzentrierte individuelle Fachleistungen zur sozialen Teilhabe sollen die festgestellten Hilfebdarfe und Ziele aus den Teilhabeplänen der Leistungsberechtigten decken bzw. zur Wirkung bringen. Die Träger der EGH schließen mit den Leistungserbringern dazu Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen ab.

Die erforderlichen und auf das notwendige Maß der erreichbaren Teilhabeziele abgestimmten Leistungen werden als qualifizierte oder einfache (kompensatorische) Assistenzleistungen durch die Leistungserbringer vor Ort erbracht (Subsidaritätsprinzip). Der Träger der EGH hat dafür den Leistungserbringer angemessen zu vergüten. Die Bestimmung der Höhe der Vergütung ist Verhandlungsergebnis und muss vorab kalkuliert werden.

Die Fachleistungsstunde ist dabei als die Königsdisziplin zu betrachten. In ihr vereint sich der Anspruch Umsetzung individueller Leistungsprozesse in Kombination mit den dafür erforderlichen Strukturprozessen.

Die Landesrahmenverträgen nach § 131 SGB IX bilden dabei eine wesentlich Grundlage hinsichtlich von Leistungs- und Strukturmerkmalen. Sie unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland teilweise erheblich.

Eine allgemein geltende Kalkulation kann daher nicht hergeleitet werden. Sie muss immer aufgrund der Gestehungsbedingungen beim örtlichen Leistungserbringer auf Vollkostenbasis geschehen. Sämtliche Kosten unter Betrachtung aller erforderlichen sächlichen und personellen Ressourcen für die Erbringung von Fachleistungen sind dafür zu ermitteln.

Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Leistungen sind die dafür definierten Qualitätsgrößen.

Inhalte des Seminars sind:

  • Trennung der Fachleistung von den existenzsichernden Leistungen, Ermittlung der kalkulatorischen Miete
  • Inhalt und Umfang der Fachleistungsstunden
  • Kalkulation der Fachleistungsstunde oder Fachleistungspauschale auf Vollkostenbasis 
  • Planung, Analyse und Controlling

Arbeitsformen

  • Praxisorientierter Vortrag
  • Betrachtung der Unterschiede in der bundesweiten Umsetzung des BTHG
  • Beispielkalkulation

Ziel des Seminars:

  • Es werden Kalkulationsgrundlagen für die Fachleistungsstunde/ -pauschale als Voraussetzung zur Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach § 125 SGB IX mit Ihrem Kostenträger vermittelt.

Zielgruppe:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Wohnstätten und ambulanten Diensten der Behindertenhilfe.

Durchführungsart: Über eine Onlineverbindung (Bild und Ton) wird mittels Präsentation, Erläuterungen, Praxisbeispielen und Fragemöglichkeiten ein kreativer Schnittpunkt zwischen den Teilnehmenden und unserem Dozenten geschaffen.

Teilnehmer: max. 15 Personen

Dozent: Dipl.-Ökonom Gerold Augart

Preis: 169,00 €  zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Ort: Online
Technik: Sie benötigen:

  • einen PC oder Laptop,
  • stabile Internetverbindung
  • eine Webcam (bei Laptops eingebaut)
  • Headset oder Kopfhörer

Ihre Anfrage für das Online-Seminar am 08.05.2024 von 09:00-15:30 Uhr

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    Anmeldeschluss: 24.04.2024