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Gelungene Versorgung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus – ein Dilemma?

Die Versorgung von Menschen mit Beeinträchtigungen in Krankenhäusern sollte zwar nach Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention der von nicht beeinträchtigten Menschen entsprechen, aber in der Realität sind viele Krankenhäuser und Klinken nicht auf die Patienten eingestellt.

Von der Aufnahme bis zum Entlassmanagement, von der Diagnosestellung bis zur Behandlung, von der ambulanten Versorgung bis zur stationären Begleitung gibt es (noch) keine klaren Richtlinien, Prozessbeschreibungen oder Strukturen.

Mangelnde Transparenz der unterschiedlichen Professionen (Eingliederungshilfe und Krankenhaus) lassen Fehlinterpretationen zu und erschweren die Prozesse. Dazu kommt die gesetzliche Veränderung zum 01.11.2022, welche die Begleitung über die Eingliederungshilfe regeln soll. Wer soll wann, wie und in welchem Umfang die Versorgung im Krankenhaus übernehmen? Wer ist Ansprechpartner und wie kann die Versorgung wirklich gelingen? Assistenzleistungen sind nicht gleich Assistenzleistungen. Hier gilt es auch die pädagogische Leistung von der medizinischen zu Unterscheiden.

Die gesetzliche Neuregelung sieht eine Aufteilung der Finanzierung zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und Eingliederungshilfe vor. Eine persönliche Begleitung regelt sich dann für die Begleitung einer Person aus dem persönlichen Umfeld des behinderten Menschen, nach §§ 44b ff. SGB V. Erfolgt alternativ eine Begleitung durch einen vertrauten Mitarbeitenden eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe, so ergeben sich Ansprüche aus § 113 Absatz 6 SGB IX. Aber: was heißt das genau und wie kann dieses neue Gesetz zu Gunsten der Menschen mit Beeinträchtigungen umgesetzt werden? Bis jetzt gibt es noch keine klaren Richtlinien. Klar ist, dass diese Assistenzleistung in der individuellen Teilhabeplanung (ITP) /Bedarfserhebungsinstrumenten (BEI) aufgenommen werden sollen. Hier können Erfahrungswerte einfließen und gefordert werden.

In diesem Seminar soll praxisnah auf die aktuelle Situation von Menschen mit Beeinträchtigungen in den Klinken eingegangen und aufmerksam gemacht werden, zudem soll eine Verbesserung der Bedingungen angestoßen werden. Des Weiteren soll eine Checkliste erarbeitet werden, was in der ITP und BEI aufgenommen werden müsste, um daraufhin zu weisen, was an Assistenzleistung finanziert werden muss.

Ziele des Seminars sind:

  • Die bestmögliche Versorgung für Menschen mit Behinderungen anstoßen
  • Transparenz schaffen
  • Kritische Situation erkennen und beheben: Was kann ich machen/an wen kann ich mich wenden, wenn z.B. Nutzer vorzeitig entlassen werden? Wie lassen sich herausfordernde Situationen vermeiden? An wen kann ich mich in wenden, wenn die Versorgung nicht adäquat ist?
  • Neue Regelung ab 01.11.2022: Gibt es Best Practice und Worst Case Erfahrungen? Wie grenze ich die medizinische Versorgung von der pädagogischen ab und wo muss eine Unterstützung gewährleistet sein? Können Projekte (Projektgelder) beantragt werden?
  • Fallbeispiele unter der Lupe: Bitte bringen Sie praktische Fälle/Situationen mit, mit denen wir einen Fahrplan entwickeln können.

Arbeitsformen

  • Praxisorientierter Vortrag
  • Übungen

Zielgruppe:        

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sozialen Einrichtungen und Peronen für das Thema wichtig ist.

Durchführungsart: Über eine Onlineverbindung (Bild und Ton) wird mittels Präsentation, Erläuterungen, Praxisbeispielen und Fragemöglichkeiten ein kreativer Schnittpunkt zwischen den Teilnehmenden und unserem Dozenten geschaffen.

Teilnehmer:              max. 15 Personen

Dozent:                    Ilona Hülsmann, M.A. Heilpädagogin

Preis: 169,00 €  zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Ort: Online
Technik:

  • einen PC oder Laptop
  • stabile Internetverbindung
  • eine Webcam (bei Laptops eingebaut)
  • Headset oder Kopfhörer

Ihre Anfrage für das Seminar in 2025 von 09:00-15:30 Uhr

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    Anmeldeschluss:        07.04.2024