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„Wirksamkeit und Wirkungskontrolle von Leistungen zur Teilhabe und das Bundesteilhabegesetz (BTHG)“

Wann

03/12/2019    
10:00 - 17:00

Buchungen

Buchungen geschlossen

Wo

Bonifatiushaus
Neuenbergerstr. 3-5 , Fulda, 36041
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„Wirksamkeit und Wirkungskontrolle von Leistungen zur Teilhabe und das Bundesteilhabegesetz (BTHG)“

 Das Bundesteilhabegesetzes (BTHG) hat die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft als Ziel der Förderung von Menschen mit Behinderungen definiert. Ausgehend von der differenzierenden Ermittlung des Bedarfs und dessen Feststellung durch die Leistungsträger sind die Maßstäbe und Kriterien der Wirkungskontrolle zur Darstellung der Wirksamkeit von besonderer Bedeutung.

Die Träger der Eingliederungshilfe stehen einerseits vor der neuen Aufgabe zur Durchführung von Wirkungskontrollen und andererseits sind die Leistungsträger zur Gestaltung eines wirkungsdeterminierten Teilhabemanagements angehalten.

‚Das neue Steuerungsmodell‘  (NSM) der Träger der Eingliederungshilfe wird eine große Bedeutung für die Prozessgestaltung in den Diensten und Einrichtungen erlangen. Im Mittelpunkt stehen dabei die vereinbarten Ziele und Wünsche des Leistungsnehmers. Die Planung, Gestaltung und Abrechnung von Teilhabeprozessen wird zur zentralen Managementaufgabe für die Leistungserbringer.

Dieser Fachtag zeigt inhaltliche, rechtliche, strukturelle und pädagogische Rahmenbedingungen auf, die für die erfolgreiche Gestaltung von wirksamen Teilhabeprozessen notwendig sind.

Die Wirksamkeit der Leistungen in der Eingliederungshilfe: Ansprüche der Leistungsträger an die Wirkungsqualität und deren Kontrolle durch den Träger der Eingliederungshilfe.

Wirkungskontrolle und Wirksamkeit der vereinbarten Leistungen: rechtliche Fragen vom Landesrahmenvertrag über das Prüfrecht der Leistungsträger bis hin zur Leistungsvereinbarung.

Erbringung wirksamer Leistungen: Das Neue Steuerungsmodell (NSM) als Orientierung für wirkungsorientiertes Teilhabemanagement in der Eingliederungshilfe.

Programmverlauf: 

Uhrzeit  
10:00 Eröffnung 

Herr Bernd B. Wystrach

Gesamtleiter Caritas Berufswege Fulda und Werkstätten für behinderte und psychisch kranke Menschen

10:15 Volle und wirksame Teilhabe durch wirkungsorientiertes Teilhabemanagement 

Herr Prof. Dr. Gerd Grampp

AFEBS Reha

11:15 Anspruch des Leistungsträgers an die Wirksamkeit von Teilhabeleistungen nach BTHG 

Herr Marco Winzer

Kommunaler Sozialverband Sachsen – Fachdienstleiter Vereinbarungen und Sozialplanung SGB XII/SGB IX

12:15 Mittagessen
13:15 Wirkungskontrolle und Wirksamkeit der vereinbarten Leistungen im BTHG

Frau Kerstin Stroth

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht

14:00 Forum 1

Gegenüberstellung der einzelnen Regelungen in den zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossenen Landesrahmenverträgen

Frau Kerstin Stroth

14:00 Forum 2

Wirkungsorientierte Ausführung von Leistungen: Erwartungen, Probleme, Möglichkeiten

Herr Prof. Dr. Gerd Grampp

14:00 Forum 3

Anspruch des Leistungsträgers an die Wirksamkeit von Teilhabeleistungen nach BTHG 

Herr Marco Winzer / Herr Bernd B. Wystrach

15:15 Kaffeepause
15:45 Weiterarbeit in den Foren
16:45 Darstellung der Ergebnisse
17:00 Ende der Veranstaltung

Zielgruppe:

Leistungserbringer und Mitarbeiter/-innen aus der Eingliederungshilfe und gesetzliche Betreuer

Preis:                           100,00€ zzgl. MwSt.

(Inkl. Tagungsunterlagen, Stehkaffee mit Gebäck,Tagungsgetränke, Imbiss und am Nachmittag Kaffee und Kuchen)

Veranstaltungsort:   Bonifatiushaus
Neuenbergerstr. 3-5
36041 Fulda

Beginn:                             10.00 – 17.00 Uhr

Termin:                             03.12.2019

Anmeldeschluss:             26.11.2019

Buchungen

Buchungen sind für diese Veranstaltung geschlossen.