„Wirksamkeit und Wirkungskontrolle von Leistungen zur Teilhabe und das Bundesteilhabegesetz (BTHG)“
Das Bundesteilhabegesetzes (BTHG) hat die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft als Ziel der Förderung von Menschen mit Behinderungen definiert. Ausgehend von der differenzierenden Ermittlung des Bedarfs und dessen Feststellung durch die Leistungsträger sind die Maßstäbe und Kriterien der Wirkungskontrolle zur Darstellung der Wirksamkeit von besonderer Bedeutung.
Die Träger der Eingliederungshilfe stehen einerseits vor der neuen Aufgabe zur Durchführung von Wirkungskontrollen und andererseits sind die Leistungsträger zur Gestaltung eines wirkungsdeterminierten Teilhabemanagements angehalten.
‚Das neue Steuerungsmodell‘ (NSM) der Träger der Eingliederungshilfe wird eine große Bedeutung für die Prozessgestaltung in den Diensten und Einrichtungen erlangen. Im Mittelpunkt stehen dabei die vereinbarten Ziele und Wünsche des Leistungsnehmers. Die Planung, Gestaltung und Abrechnung von Teilhabeprozessen wird zur zentralen Managementaufgabe für die Leistungserbringer.
Dieser Fachtag zeigt inhaltliche, rechtliche, strukturelle und pädagogische Rahmenbedingungen auf, die für die erfolgreiche Gestaltung von wirksamen Teilhabeprozessen notwendig sind.
Die Wirksamkeit der Leistungen in der Eingliederungshilfe: Ansprüche der Leistungsträger an die Wirkungsqualität und deren Kontrolle durch den Träger der Eingliederungshilfe.
Wirkungskontrolle und Wirksamkeit der vereinbarten Leistungen: rechtliche Fragen vom Landesrahmenvertrag über das Prüfrecht der Leistungsträger bis hin zur Leistungsvereinbarung.
Erbringung wirksamer Leistungen: Das Neue Steuerungsmodell (NSM) als Orientierung für wirkungsorientiertes Teilhabemanagement in der Eingliederungshilfe.
Programmverlauf:
Uhrzeit | |
10:00 | Eröffnung
Herr Bernd B. Wystrach Gesamtleiter Caritas Berufswege Fulda und Werkstätten für behinderte und psychisch kranke Menschen |
10:15 | Volle und wirksame Teilhabe durch wirkungsorientiertes Teilhabemanagement
Herr Prof. Dr. Gerd Grampp AFEBS Reha |
11:15 | Anspruch des Leistungsträgers an die Wirksamkeit von Teilhabeleistungen nach BTHG
Herr Marco Winzer Kommunaler Sozialverband Sachsen – Fachdienstleiter Vereinbarungen und Sozialplanung SGB XII/SGB IX |
12:15 | Mittagessen |
13:15 | Wirkungskontrolle und Wirksamkeit der vereinbarten Leistungen im BTHG
Frau Kerstin Stroth Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht |
14:00 | Forum 1
Gegenüberstellung der einzelnen Regelungen in den zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossenen Landesrahmenverträgen Frau Kerstin Stroth |
14:00 | Forum 2
Wirkungsorientierte Ausführung von Leistungen: Erwartungen, Probleme, Möglichkeiten Herr Prof. Dr. Gerd Grampp |
14:00 | Forum 3
Anspruch des Leistungsträgers an die Wirksamkeit von Teilhabeleistungen nach BTHG Herr Marco Winzer / Herr Bernd B. Wystrach |
15:15 | Kaffeepause |
15:45 | Weiterarbeit in den Foren |
16:45 | Darstellung der Ergebnisse |
17:00 | Ende der Veranstaltung |
Zielgruppe:
Leistungserbringer und Mitarbeiter/-innen aus der Eingliederungshilfe und gesetzliche Betreuer
Preis: 100,00€ zzgl. MwSt.
(Inkl. Tagungsunterlagen, Stehkaffee mit Gebäck,Tagungsgetränke, Imbiss und am Nachmittag Kaffee und Kuchen)
Veranstaltungsort: Bonifatiushaus
Neuenbergerstr. 3-5
36041 Fulda
Beginn: 10.00 – 17.00 Uhr
Termin: 03.12.2019
Anmeldeschluss: 26.11.2019
Buchungen
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