Kalkulation Fachleistungsstunde – die Königsdisziplin für personenzentrierte
Finanzierung in der Eingliederungshilfe
Kalkulations- und Leistungsrechnung nach BTHG ab 01.01.2020
„Mehr als 210.000 Menschen leben in Deutschland heute in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe. Sie erhalten nach geltendem Recht vom Träger der Eingliederungshilfe eine pauschale Leistung, mit der alle Bedarfe (Wohnen, Essen und behinderungsbedingt notwendige Unterstützung) gedeckt werden“, so formuliert die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS). Ab 1. Januar 2020 soll sich die bisherige Finanzierung der Leistungen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ändern.
Damit ist ein bedeutender Systemwechsel verbunden, der zu großen Unsicherheiten über die Wirkung der neuen Regelungen bei den Menschen mit Behinderungen führt. Aber auch in den Verwaltungen und Einrichtungen bestehen Unsicherheiten, wie dieser in der Praxis umgesetzt werden soll.
Fest steht, dass die künftige Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den Leistungen zum Lebensunterhalt zu Umstrukturierungen bei den Leistungserbringern und Leistungsträgern führen wird.
Mit der Neuausrichtung, der Eingliederungshilfe bis 2020 mit personenzentrierten Leistungen, können Menschen mit Behinderungen in Zukunft frei entscheiden, wo und wie sie leben möchten – sei es zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im Wohnheim (besondere Wohnform).
Die Finanzierungsumstellung im BTHG gegenüber der EGH aus SGB XII ermöglicht eine UN-BRK-konforme personenzentrierte Finanzierung. Die Fachleistung resp. Fachleistungsstunde ist dabei als die Königsdisziplin zu betrachten. Sie ermöglicht eine individuelle Finanzierung, wenn dies auch im Detail im Moment noch schwierig erscheint – Stichwort Verpreisung des Bedarfsermittlungsinstrumentes (z.B. BEI_NRW, ITP…) oder Modularisierung der Fachleistungen.
Künftig werden sämtliche Kosten einer stationären Einrichtung oder eines Dienstes aufgeteilt in Fachleistungskosten, Kosten, die aus dem Regelbedarf der Grundsicherung der Bewohner/innen zu erbringen sind und Kosten der Unterkunft differenziert.
Es ergeben sich daraus zwei denkbare Modelle zur Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen:
- Zuordnung der Kostenbestandteile pauschal.
- Zuordnung der Kostenbestandteile anhand des Warenkorbes der existenzsichernden Leistungen. Für alles, was dort nicht enthalten ist, muss geprüft werden, ob es Bestandteil der Fachleistung ist.
Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen = KdU, KRB, Investbetrag und Fachleistung (qualifizierte und einfache Assistenz)
Die verschiedenen Formen von Teilhabeleistungen sind nach den Grundsätzen der persönlichen Assistenz so zu regeln, dass behinderte Menschen wählen können, wer sie wie, wann und wo unterstützt.
In diesem Seminar geht es um die Möglichkeiten der Kosten- und Leistungsrechnung untergliedert in Kostenbestandteile hinführend zur Kalkulation der Fachleistungsstunde als Grundlage für die Vergütungsvereinbarung mit dem Kostenträger. Abschließend werden Aussichten zur Leistungsplanung und zum Controlling erörtert und über das Rangverhältnis Leistungen zur Pflege und Leistungen zur Eingliederungshilfe informiert.
Inhalte des Seminars sind:
- Trennung der Fachleistung von den existenzsichernden Leistungen erfordert eine Aufteilung der Flächen von bisher stationären Einrichtungen und Ermittlung der kalkulatorischen Mieten
- Leistungen zur sozialen Teilhabe in der Eingliederungshilfe nach § 113 SGB IX (insbesondere Assistenzleistungen unterschieden in qualifizierte und einfache Assistenz im Vergleich von Übernahme von Handlungen, Begleitung, Befähigung zur eigenständigen Alltagsbewältigung)
- Möglichkeiten der Leistungsgewährung: Geldleistung, Sachleistung, Dienstleistung
- Der Inhalt und Umfang einer Fachleistungsstunde als Ergebnis der individuellen Bedarfsermittlung ist präzise im Rahmen der Leistungsvereinbarung zu definieren – Fallbeispiel Teilhabeleistungen für hörsehbehinderte/ taubblinde Menschen (Leistungen für Wohnen, Tagesstruktur)
- Kalkulation der Fachleistungsstunde oder Fachleistungspauschale auf Vollkostenbasis Der Preis einer Fachleistungsstunde muss alle betrieblichen Kosten decken, die zur Leistungserbringung erforderlich sind; hierzu gehören u.a. Kosten zur Vor- und Nachbereitung, Dokumentation, Vertretung, Ausfall, Verwaltungs- sowie Regiekosten, Fortbildung, sowie Sachkosten (Raum, Telefon, Ausstattung, Material etc.). Man unterscheidet zwischen den direkten Kosten (Face-to-Face) und den indirekten Kosten. Die indirekten Kosten wiederum werden oftmals unterschieden in „fallspezifische“ und „fachspezifische“ Aktivitäten.
- Planung und Controlling – Hinweise für die strategische Ausrichtung von Einrichtungen und Dienste und Erkennung von Fehlentwicklungen.
- Zum Schluss: Information über Umsetzung des Rangverhältnisses von Leistungen der Pflege und Leistungen der Eingliederungshilfe
- Kosten- und Leistungsrechnung in der Sozialwirtschaft
Arbeitsformen
- Praxisorientierte Vorträge
- Kleingruppenarbeit
- Übungen
Ziel des Seminars:
Schaffung eines Grundlagensystems an Wissen über die Kosten- und Leistungsrechnung zu Leistungen zur sozialen Teilhabe der Eingliederungshilfe ab 01.01.2020 mit der Königsdisziplin Fachleistungsstunde.
- Sie lernen in Übungen und Fallbeispielen die Aufteilung in die neuen Strukturen der Kosten zu existenzsichernden Leistungen und Fachleistungen kennen.
- Sie entwickeln Fertigkeiten in der Zuordnung und Quantifizierung von Teilhabeleistungen mit Vertiefungsrichtung Leistungen zur Assistenz und deren Bewertung in einfache und qualifizierte Assistenz.
- Es werden Kalkulationsgrundlagen für die Fachleistungsstunde/ -pauschale als Voraussetzung zur Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit Ihrem Kostenträger vermittelt.
Zielgruppe:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Wohnstätten und ambulanten Diensten der Behindertenhilfe.
Teilnehmer: max. 16 Personen
Dozent: Dipl.-Ökonom Gerold Augart
Preis: 179,00€ zzgl. MwSt. (Inkl. Seminarunterlagen, Stehkaffee mit Gebäck,Tagungsgetränke und am Nachmittag Kaffee und Kuchen)
Veranstaltungsort: Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V.
Büchsenstr. 34/36
70174 Stuttgart
Beginn: 10.00 – 17.00 Uhr
Termin: 12.04.2021
Anmeldeschluss: 17.03.2021
Buchungen
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