ICF-basierte Leistungserbringung in der Eingliederungshilfe
Mit dem BTHG wurde die ICF als Orientierungsgrundlage für die Instrumente der Bedarfsermittlung eingeführt. Die Instrumente sollen grundsätzlich eine „individuelle und funktionsbezogene Bedarfsermittlung gewährleisten und die Dokumentation und Nachprüfbarkeit der Bedarfsermittlung sichern. Mit ihnen soll erfasst werden
- ob eine Behinderung vorliegt oder einzutreten droht,
- welche Auswirkung die Behinderung auf die Teilhabe der Leistungsberechtigten hat,
- welche Ziele mit Leistungen zur Teilhabe erreicht werden sollen und
- welche Leistungen im Rahmen einer Prognose zur Erreichung der Ziele voraussichtlich erfolgreich sind.“ (SGB IX §13).
In der Eingliederungshilfe wird die ICF als Orientierungsgrundlage für die Instrumente vorgeschrieben.In SGB IX §118 wird gefordert, dass die „Beschreibung einer nicht nur vorübergehen-den Beeinträchtigung der Aktivität und Teilhabe“ vorzusehen ist. Die aufgeführten neun Lebensbereiche beziehen sich auf die Kapitel der ICF-Komponente Aktivitäten und Partizipation [Teilhabe]. In den länderspezifischen Instrumenten wird diese Vorgabe unterschiedlich umgesetzt, aber die angeführten Lebensbereiche werden jeweils angesprochen.
Für die Bedarfsdeckung durch die Erbringung von Leistungen gibt es keine gesetzlichen Vorgaben zur Orientierungsgrundlage. Das kann sich dann verändern, wenn die dritte gesundheitsbezogene Klassifikation der WHO in das Teilhabemanagement einbezogen wird. Es handelt sich dabei um die Internationale Klassifikation der Gesundheitsinterventionen (ICHI). Sie enthält einen „Katalog“ von Maßnahmen, der von Leistungsträgern und Leistungserbringern als Verständigungsgrundlage zur Vereinbarung von Leistungen genutzt werden kann.
Auch wenn die ICHI durch die WHO noch nicht freigegeben ist, sollten sich Leistungserbringer damit beschäftigen. Denn hier ergibt sich die Möglichkeit, ein Paket definierter ICF-basierte Maßnahmen zur Leistungserbringung zu planen und umzusetzen. Die ICHI soll im Medizinbereich nach ihrer Einführung nicht nur zur Beschreibung sondern auch zur Verpreislichung von Maßnahmen genutzt werden. Ein für die Eingliederungshilfe ebenfalls interessanter Aspekt.
Die Leistungserbringung in der Eingliederungshilfe bezieht sich auf die Beeinflussung von Aktivitäts-Zuständen einer Person in den neun sogn. Lebensbereichen. Dazu werden Ziele formuliert und wirksame sowie zweckmäßige Maßnahmen geplant und umgesetzt. Diese Maßnahmen wer-den durch die Leistungserbringer allgemein formuliert. Bei der Nutzung der ICHI können spezifische Maßnahmen zur Erfassung, Beeinflussung und Verhinderung von Zuständen angegeben werden.
Im Seminar geht es um drei Themenbereiche
Themenbereich 1: Einbindung der ICHI in die Familie der WHO-Klassifikationen
Themenbereich 2: Maßnahmen der ICHI zur Erfassung, Beeinflussung und Verhinderung von Zuständen
Themenbereich 3: Möglichkeiten der Nutzung der ICHI in der Praxis
Arbeitsformen:
- Vorträge
- Arbeitsphasen zur Anwendung der Inhalte
- themenbezogene Diskussionen
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende, die auf verschiedenen Ebenen für diese Inhalte zuständig sind, Leitungsverantwortliche, Fachdienste, Qualitätsbeauftragte, Fachkräfte
Teilnehmer: max. 16 Personen
Dozent: Prof. Dr. Gerd Grampp
Preis: 179,00€ zzgl. MwSt.
(Inkl. Seminarunterlagen, Stehkaffee mit Gebäck,Tagungsgetränke
und am Nachmittag Kaffee und Kuchen)
Veranstaltungsort: Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V.
Büchsenstr. 34/36
70174 Stuttgart
Beginn: 10.00 – 17.00 Uhr
Termin: 02.11.2021
Anmeldeschluss: 25.10.2021
Buchungen
Buchungen sind für diese Veranstaltung geschlossen.