Ergebnisse von Qualifizierungsmaßahmen gewährleisten
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) eine Anleitung, oder die Chance mein Handeln neu auszurichten (!?)
„Mehr möglich machen – weniger behindern“, mit diesem Slogan hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in 2016 eine Kampagne gestartet. Es wollte die Öffentlichkeit auf den Entwurf des neuen Gesetzes aufmerksam machen. Ein Ansatz, den wir alle mittragen können – es ist ein Grundanliegen aller, die in den sozialen Bereichen ihre Arbeit und ihr Engagement gefunden haben. Eine Selbstverständlichkeit, oder doch eine größere Herausforderung? Fest steht: Die Menschen mit Behinderung sollten den größeren Nutzen davon haben.
Zum 01. Januar 2017 ist der erste Teil des BTHG in Kraft getreten. Die Anforderungen an die Qualität der Leistungen die erbracht werden, sind offensichtlich gestiegen. Instrumente der Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung, als auch der Wirksamkeit der Leistungen sind für die Leistungserbringer vorgesehen. Zudem ist klar formuliert, dass andere Leistungsanbieter von den Menschen mit Behinderung in Anspruch genommen werden können.
Die Qualität der Ergebnisse, „was hinten bei rauskommt“, und auch der Grad der Zielerreichung steht unter neuen Vorzeichen im Fokus. Welche Ziele, sollen demnach erreicht werden? Es geht darum: „die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit der Menschen mit Behinderung zu erhalten, zu entwickeln, zu verbessern, oder wiederherzustellen, die Persönlichkeit dieser Menschen weiterzuentwickeln und ihre Beschäftigung zu ermöglichen oder zu sichern (BTHG § 49 u.a.)“.
In anderen Worten: Die Übersetzung für `Leistungs- und Erwerbsfähigkeit` heißt `Handlungskompetenz`. Die Handlungskompetenz lässt sich in vier Kompetenzbereiche untergliedern. Das sind die Fach-, Methoden-, Sozial und Individualkompetenz.
Fachkompetenz: Aufgaben sach-, und fachgerecht erledigen.
Methodenkompetenz: Wege zur Bewältigung / Lösung von gestellten Aufgaben finden.
Sozialkompetenz: Mit andern zusammenarbeiten.
Individualkompetenz: Identifizierung und Reflektion des eigenen Verhaltens.
Somit stehen die Fragen im Raum:
- „Wie kann ich die Kompetenzen dieser Menschen erhalten – entwickeln – verbessern – oder wiederherstellen?
- „Wie kann ich diese so dokumentieren, dass sie Überprüfungen seitens der Behörden und Auditoren standhalten?“
- Was mache ich, um die Qualität der Angebote und Maßnahmen zu gewährleisten und den Anforderungen des BTHG, des Fachkonzeptes (HEGA), der (AZAV) und auch noch der UN-Konvention unter einen Hut zu bekommen?“
Inhalte:
Der Weg führt zum Ziel: Die Struktur und der Aufbau von Qualifizierungsmaßnahmen der beruflichen Bildung mit dem Ziel die vier Kompetenzbereiche zu entwickeln. Die Qualität des Bildungsprozesses ist wesentlich, um entsprechende Ergebnisse zu erzielen.
Den Lernweg von Menschen mit Behinderung so gestalten, dass ihnen ein adäquater Zugang zu den Lerninhalten möglich wird. Er ist Garant für eine überprüfbare Qualität.
Lernmittel so erstellen, dass sie eine wirksame Hilfe sind das festgelegte Ziel zu einem möglichst hohen Grad zu erreichen. Zudem kann die Dokumentation der Ergebnisse bereits im laufenden Prozess und sogar auch zu einem großen Teil von den Teilnehmern selbst erfolgen.
Angemessene Mitwirkungsmöglichkeiten der Teilnehmer an der Ausführung der Leistungen (BTHG §38), besonders bei der Ergebnisbewertung berücksichtigen.
Ziel des Seminars:
- Klarheit bezüglich der Anforderungen und ihren Zusammenhängen erlangen
- Zielformulierung und Zielkontrolle überprüfungssicher gestalten
- Entwicklung der Kompetenzen durch geeignete Methodik-Module ermöglichen
- Prozessergebnisse dokumentieren
- Das eigene Handeln reflektieren und Perspektiven entwickeln
Zielgruppe:
Alle die Bildungsprozesse initiieren und begleiten: Fachkräfte im Berufsbildungs-, und Arbeitsbereich, sowie Begleitende Dienste, oder Integrationsfachdienste
Teilnehmer: max. 18 Personen
Dozent: Paul M. Birsens Dozent für Arbeits- und Betriebspädagogik – Erzieher am Arbeitsplatz
Preis: 139,00€ zzgl. MwSt.
(Inkl. Seminarunterlagen, Stehkaffee mit Gebäck,Tagungsgetränke
und am Nachmittag Kaffee und Kuchen)
Veranstaltungsort: Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V.
Büchsenstr. 34/36
70174 Stuttgart
Beginn: 10.00 – 17.00 Uhr
Termin: 28.02.2018
Anmeldeschluss: 19.02.2018
Buchungen
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