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Wie Leistungserbringer die ICF nutzen können

Wann

14/03/2019    
9:30 - 16:30

Buchungen

Buchungen geschlossen

Wo

St. Ansgar – Haus
Schmilinskystr. 78, Hamburg, 20099
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Wie Leistungserbringer die ICF nutzen können

Das SGB IX neu (Art. 1 BTHG) hat u. a. das Ziel, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) umzusetzen. So wird in § 1 u. a. die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft als Zweck genannt. Mit der UN-BRK erfolgt auch eine Orientierung an der Internatonalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Das zeigt sich z. B. in § 2. Danach sind körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren die Hindernisse für die Teilhabe.

Die Verwirklichung der Teilhabe findet in einem systematischen Prozess (Teilhabemanagement) statt. Die Leistungsträger sollen in diesem Prozess standardisierte Arbeitsmittel (ICF-basierte Instrumente) zur Bedarfsermittlung nutzen. Für die Bedarfsdeckung durch Leistungserbringer werden im SGB IX n. F. keine Instrumente genannt. Allerdings können die Kriterien Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit durchaus Grundlage der Standardisierung von Leistungen sein. Diese werden dann als Maßnahmen auf den individuellen Bedarf der Leistungsberechtigten zugeschnitten.

Basis der Bedarfsermittlung und der Bedarfsdeckung sind die Probleme einer Person bei ihren Aktivitäten – beschrieben mit den Kapiteln der ICF-Komponente Aktivitäten und Partizipation [Teilhabe]. Ergänzend sind die Probleme der Zustände einer Person und ihrer Umwelt, beschrieben mit den ICF-Komponenten Körperfunktionen, Individualfaktoren und Umweltfaktoren.

Die Einwirkung auf die Zustände von Person und Umwelt ist Inhalt der Leistungserbringung. Die ICF ist die Grundlage für die Beschreibung der Zustände und ihre Veränderung bzw. Erhaltung. Sie enthält Konstrukte, die eine Verständnisgrundlage für die Bedarfsdeckung darstellen. Dabei geht es um die Lebensbereiche und die Aktivitäten die sich in ein Lebenswelt-Konzept einordnen lassen und um Leistungsfähigkeit und Leistung als Merkmale von Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit.

In einigen Instrumenten zur Bedarfsermittlung wird vorgegeben, dass Teilhabziele S.M.A.R.T formuliert werden sollen, da so ihre Wirksamkeit überprüft werden könne. Allerdings können erst Maßnahmen durch ihre Ergebnisse die Wirkungen erbringen, die als Zustand in den Zielen formuliert wurden. Deshalb müssen Ziele und Maßnahmen sich and der S.M.A.R.T-Formel orientieren.

Im Seminar wird das Thema in vier Abschnitten dargestellt:

1 Die ICF und das Teilhabemanagement

Der Teilhabeprozess

Standardisierung der Arbeitsmittel

2 Beschreibung der Zustände einer Person und ihrer Umwelt

Aktivitäten und Partizipation [Teilhabe]

Körperfunktionen Individualfaktoren Umweltfaktoren

3 Konstrukte und ihre Bedeutung für die Praxis

Lebenswelt -Lebensbereiche – Aktivitäten

Leistungsfähigkeit – Leistung

4 Leistungen und Maßnahmen

Teilhabeziele und Maßnahmen S.M.A.R.T

 

Ziele des Seminars

Die Teilnehmenden

  • erhalten durch Vortrag Informationen über die Inhalte und
  • bearbeiten spezifische Aufgaben zu den Inhalten des Seminars

Zielgruppe des Seminars

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende mit Interesse an der ICF, z. B.

  • Leitungsverantwortliche
  • Fachdienste
  • Qualitätsbeauftragte

Teilnehmer:        max. 18 Personen

Dozent: Prof. Dr. Gerd Grampp (Dipl.-Päd.) Agentur für Forschung, Entwicklung, Beratung und Schulung in der Rehabilitation

Preis: 149,00€ zzgl. MwSt.(inkl. Seminarunterlagen, Tagungsgetränke,
Kaffee und Kuchen)

Veranstaltungsort: St. Ansgar – Haus
Schmilinskystr. 78
20099 Hamburg

Beginn: 09.30 – 16.30 Uhr

Termin: 14.03.2019

Anmeldeschluss: 05.03.2019

Buchungen

Buchungen sind für diese Veranstaltung geschlossen.