Die ICF nutzen
Das SGB IX neu (Art. 1 BTHG) weist durch die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) eine Orientierung an der Internatonalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) auf. Das zeigt sich nicht nur in § 2 bei der Definition von Behinderung sondern vor allem auch in den §§ 13 und 118 bei den Instrumenten zur Bedarfsermittlung.
In diesem Seminar geht es um die Nutzung der ICF durch Leistungsträger und durch Leistungserbringer. Die Leistungsträger müssen den Bedarf ermitteln und die Leistungen zur Deckung des Bedarfs festlegen. Die Leistungserbringer sollen den Bedarf durch wirksame Maßnahmen decken. Grundlage von Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung ist die Feststellung der Behinderung, die sich am sogn. „Bio-psycho-sozialen Modell“ der ICF zu orientieren hat.
Das Seminar befasst sich mit der Nutzung der ICF im Teilhabemanagement. Dieser Begriff wird von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (2009) definiert als „Partizipatives Verfahren, das auf dem ermittelten und festgestellten individuellen Bedarf des Leistungsberechtigten basiert, die durchzuführenden notwendigen Maßnahmen erfasst und wirkungsorientiert die Qualität steuert.“ In vier Blöcken wird die Nutzung der ICF in Prozess des Teilhabemanagements durch Leistungsträger und Leistungserbringer verdeutlicht
- Block 1 „Was bedeutet die ICF für das Teilhabemanagement?“
- Block 2 „Was soll die ICF im Teilhabemanagement bewirken?“
- Block 3 „Was will das Teilhabemanagement mit der Nutzung der ICF erreichen?“
- Block 4 „Was kann die ICF im Teilhabemanagement leisten?“
In Block 1 „Was bedeutet die ICF für das Teilhabemanagement?“ wird verdeutlicht, dass die ICF als Katalog die Merkmale enthält, die zur Beschreibung von Zuständen einer Person mit einem Gesundheitsproblem und Zuständen ihrer Umwelt notwendig sind. Diese Zustände sind die Einflussgrößen für die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe einer Person am Leben in der Gesellschaft. Die ICF ist also ein Mittel zur Beschreibung von Zuständen einer Person und ihrer Umwelt als Grundlage für die Verwirklichung des Anspruchs auf Sozialleistungen.
Block 2 „Was soll die ICF im Teilhabemanagement bewirken?“ befasst sich mit der Funktion der ICF, eine umfassende Verständigung der Akteure im Teilhabeprozess über die Zustände einer Person und ihrer Umwelt zur Begründung des Anspruchs auf Sozialleistungen ermöglichen. Sie ist eine sprachliche Basis, die in einheitlicher und standardisierter Form Definitionen der Merkmale für die Beschreibung der Zustände zur Verfügung stellt. Sie muss allerdings in einigen Fällen mit der Alltags- bzw. Fachsprache abgeglichen werden.
In Block 3 „Was will das Teilhabemanagement mit der Nutzung der ICF erreichen?“ geht es um die Instrumente zur Ermittlung von Bedarfen auf der Basis von Zuständen einer Person und ihrer Umwelt durch die Rehabilitations-/Leistungsträger. Da diese zur Feststellung von Leistungen zur Stärkung der Teilhabe dienen, sollen die länderspezifischen Instrumente vergleichbar sein. Die Vergleichbarkeit der Instrumente ist durch die Orientierung an der ICF herzustellen.
Block 4 „Was kann die ICF im Teilhabemanagement leisten?“ bezieht sich auf die ICF als Grundlage für die Feststellung, Planung, Umsetzung und Dokumentation wirksamer Leistungen bzw. Maßnahmen zur Veränderung bzw. Erhaltung der Zustände einer Person und ihrer Umwelt. Ausgangspunkt der Veränderung bzw. Erhaltung dieser Zustände sind Ziele. Ziele sollen „smart“ formuliert werden. Das gilt auch für Maßnahmen, denn so ist es möglich ihre Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit nachzuweisen. Die ICF bietet dafür mit ihren Kodes, die eine präzise Beschreibung der Inhalte von Zielen und Maßnahmen ermöglichen die notwendige Grundlage.
Ziele des Seminars
Die Teilnehmenden
- erhalten durch Vortrag Informationen über die Inhalte
- befassen sich mit der Nutzung der ICF, indem sie spezifische Aufgaben zu den Inhalten bearbeiten
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende zu deren Aufgaben die Umsetzung des SGB IX und die Nutzung der ICF gehören, z. B.
- Leitungsverantwortliche
- Fachdienste
- Qualitätsbeauftragte
Teilnehmer: max. 18 Personen
Dozent: Prof. Dr. Gerd Grampp (Dipl.-Päd.) Agentur für Forschung, Entwicklung, Beratung und Schulung in der Rehabilitation
Preis: 149,00€ zzgl. MwSt.(inkl. Seminarunterlagen, Tagungsgetränke,
Kaffee und Kuchen)
Veranstaltungsort: Gründerinnenzentrum gig7
G 7, 22
68159 Mannheim
Beginn: 10.00 – 17.00 Uhr
Termin: 11.12.2018
Anmeldeschluss: 04.12.2018
Buchungen
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