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Das Bundesteilhabegesetz! Und was kommt jetzt?

Wann

08/04/2019    
10:00 - 17:00

Buchungen

Buchungen geschlossen

Wo

Internationaler Bund (IB)
Rolshover Str. 87-91, 51105 Köln
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Das Bundesteilhabegesetz! Und was kommt jetzt?

 „Wie wirkt sich zukünftig die Trennung Fachleistungen / existenzsichernde Leistungen aus? Wie gestaltet sich die Schnittstelle zur Pflege? Wann ist eine vereinbarte Leistung wirksam? Welche Chancen bietet das Wunsch- und Wahlrecht? Und was ändert sich bei der Teilhabe am Arbeitsleben?

Das seit dem 01.01.2017in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz hat viele Fragen und Unsicherheiten bei den Leistungserbringern verursacht. Die wohl einschneidenste Änderung in der Eingliederungshilfe steht erst noch bevor. Am 01.01.2020 wird sich die Trennung der Fachleistungen von den existenz-sichernden Leistungen vollziehen. Aber nicht nur hierauf müssen sich die Leistungserbringer jetzt vorbereiten. Für die Träger von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung gibt es vielfältige neue Heraus-forderungen in den unterschiedlichsten Bereichen, z.B. Organisationsänderungen durch das Bundesteilhabegesetz, die Auseinandersetzung mit dem ICF sowie das Prüfrecht des Leistungsträgers und Prüfmanagement und Verbesserung der Dokumentationen durch die Leistungserbringer.

Inhalt:

Dieses Seminar wird sich damit beschäftigen, was das Gesetz praktisch für Leistungserbringer bedeuten kann. Die Auswirkungen des BTHG werden beleuchtet und Reaktionsmöglichkeiten und entsprechend nun eventuell vorzunehmende Maßnahmen und Vorkehrungen besprochen. Insbesondere die Auswirkungen Trennung der Leistungen in existenzsichernde und Fachleistungen, die Schnittstelle Eingliederungshilfe / Pflege und die nun im Leistungserbringungs- und Vertragsrecht verankerten Grundsätze und Maßstäbe für die Wirtschaftlichkeit und Qualität einschließlich der Wirksamkeit der Leistungen werden thematisiert. Auch werden die Auswirkungen der nunmehr gesetzlich verankerten Ergebnisqualität und das damit verbundene Haftungsrisiko der Leistungserbringer erörtert. Darüber hinaus werden Möglichkeiten diskutiert, die neuen Herausforderungen und Risiken zu meistern bzw. zu minimieren, beispielsweise durch eine entsprechende Dokumentation. Grundlage ist das am 01.01.2017 in Kraft getretene neue Bundesteilhabegesetz.

Arbeitsformen:

  • Vortrag
  • Diskussion

Zielgruppe: 

  • Führungs- und Fachkräfte in Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • Mitarbeiter, die sich mit dem Thema Bundesteilhabegesetz befassen

Teilnehmer: max. 18 Personen

Dozent: Kerstin Stroth, Halle (Saale),
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht

Preis: 149,00€ zzgl. MwSt.(inkl. Seminarunterlagen, Tagungsgetränke,
Kaffee und Kuchen)

Veranstaltungsort:    Internationaler Bund (IB)

Rolshover Str. 87-91

51105 Köln

Beginn:                          10.00 – 17.00 Uhr

Termin:                          08.04.2019

Anmeldeschluss:          03.04.2019

Buchungen

Buchungen sind für diese Veranstaltung geschlossen.