Das Bundesteilhabegesetz
Strategie und Umsetzung für Leistungserbringer
„Wir wollen die Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herausführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln.“ (Koalitionsvertrag CDU/CSU und SPD, 18. Legislaturperiode, Seite 78)
Für die Träger von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung gibt es mit dem am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Bundesteilhabegesetz vielfältige neue Herausforderungen in den unterschiedlichsten Bereichen, z.B. Organisationsänderungen durch das Bundesteilhabegesetz, die Auseinandersetzung mit dem ICF sowie das Prüfrecht des Leistungsträgers und Prüfmanagement durch die Leistungserbringer.
Inhalt:
Dieses Seminar wird sich damit beschäftigen, welche Idee hinter dem Gesetzesentwurf steckt und was das Gesetz praktisch für Betroffene bringen kann. Die Auswirkungen des BTHG werden beleuchtet und Reaktionsmöglichkeiten und entsprechend nun eventuell vorzunehmende Maßnahmen und Vorkehrungen besprochen. Insbesondere die Auswirkungen Trennung der Leistungen in existenzsichernde und Fachleistungen, die Schnittstelle Eingliederungshilfe / Pflege und die nun im Leistungserbringungs- und Vertragsrecht verankerten Grundsätze und Maßstäbe für die Wirtschaftlichkeit und Qualität einschließlich der Wirksamkeit der Leistungen werden thematisiert. Auch werden die Auswirkungen der nunmehr gesetzlich verankerten Ergebnisqualität und das damit verbundene Haftungsrisiko der Leistungserbringer erörtert. Grundlage ist das am 01.01.2017 in Kraft getretene neue Bundesteilhabegesetz.
Ziel:
Dieses Seminar will die rechtlichen Grundlagen der Betreuung vermitteln und die Konsequenzen in der Zusammenarbeit einer Einrichtung der Eingliederungshilfe mit dem rechtlichen Betreuer/-in aufzeigen.
Die Teilnehmer/-innen sollen durch die Kenntnisse der Rechtsgrundlagen mehr Sicherheit im Umgang mit verschiedenen Alltagssituationen gewinnen und durch die Reflexion konkreter Praxisbeispiele Konsequenzen für ihre Arbeit; ihre Strukturen und ihre Arbeitsabläufe in den Einrichtungen ziehen.
Arbeitsformen:
- Vortrag
- Diskussion
Zielgruppe:
- Führungskräfte in Einrichtungen der Behindertenhilfe
- Mitarbeiter, die sich mit dem Thema Bundesteilhabegesetz befassen
Teilnehmer: max. 18 Personen
Dozent: Kerstin Stroth Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht
Preis: 139,00€ zzgl. MwSt. (Inkl. Seminarunterlagen, Stehkaffee mit Gebäck,
Tagungsgetränke und am Nachmittag Kaffee und Kuchen)
Veranstaltungsort: Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.
Residenzstraße 90
13409 Berlin
Beginn: 10.00 – 17.00 Uhr
Termin: 20.03.2018
Anmeldeschluss: 12.03.2018
Buchungen
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