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Das BTHG, die ICF, die ICHI und die Auswirkungen auf die Leistungserbringung

Wann

08/05/2018    
10:00 - 17:00

Buchungen

Buchungen geschlossen

Wo

Tagungshaus der Lebenshilfe
Böllberger Weg 174, 06128 Halle (Saale)
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Das BTHG, die ICF, die ICHI und die Auswirkungen auf die Leistungserbringung

Um die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) war es einige Zeit ziemlich still. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist die ICF nun wieder hochaktuell. Es nimmt in mehreren Paragrafen Bezug auf die ICF, so bei der Neudefinition des Behinderungsbegriffs (§ 2) und der Beschreibung des Instruments zur Erhebung des Hilfebedarfs (§ 118). Es erfolgt eine Anknüpfung an das bio-psycho-soziale Modell der Behinderung der WHO, das sowohl in der ICF als auch in der UN-Behindertenrechtskonvention genutzt wird.

Instrumente zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs (§§ 13, 118) sollen ein Behinderung feststellen den Bedarf individuell und funktionsbezogen ermitteln und eine nicht nur vorübergehende Einschränkung der Aktivität und Teilhabe in Lebensbereichen dokumentieren. Dabei hat die ICF eine grundlegende Funktion: Sie stellt insgesamt den Rahmen für die Feststellung der Behinderung zur Verfügung und die Kapitel der Klassifikation der Aktivitäten und Partizipation [Teilhabe] bilden die Lebensbereiche, für die eine Einschränkung der Teilhabe zu ermitteln ist.

Die ICF orientiert sich am bio-psycho-sozialen Modell als Grundlage für das Verständnis von Funktions-fähigkeit bzw. Behinderung. Dabei werden sowohl die biologischen und psychologischen Gegebenheiten der Person als auch die Bedingungen der Umwelt berücksichtigt. Einschränkungen der Teilhabe sind das Resultat eines vorhandenen Defizits bzw. nicht ausreichender Kompetenz der Person oder vorhandener Defizite (Barrieren) in der Umwelt. Defizite der Person beruhen auf Beeinträchtigungen der Körperfunktionen, Schädigungen der Körperstrukturen und Kontextfaktoren. Bei der Umwelt können Defizite (Barrieren) im Bereich von Produkten und Technologien, von physikalischen und sozialen Gegebenheiten sowie bei der Unterstützung oder den Rahmenbedingungen auftreten.

Teilhabemanagement kann als Prozess mit mehreren Phasen verstanden werden. Für diese Phasen sind nach BTHG sowohl Rehabilitations-/ bzw. Leistungsträger als auch Leistungserbringer zuständig. Die ICF stellt für die Verständigung über die gemeinsame Aufgabe der Förderung von Selbstbestimmung und voller, wirksamen und gleichberechtigter Teilhabe ein sprachliche Basis zur Verfügung. Dabei geht es zunächst um die Beschreibung von Zuständen einer Person mit einem Gesundheitsproblem und um Zu-stände ihrer Umwelt.

Teilhabemanagement beschreibt zwar zunächst diese Zustände, hat aber die Veränderung der Zustände von Person und Umwelt zum Ziel. Die zu erbringenden Leistungen werden in den aktuell vorhandenen Instrumenten zwar benannt, sind aber sehr interpretationsfähig. Hier kann zukünftig auch eine neue Klassifikation der WHO, die „International classification of health interventions“ interessant werden.

Diese Klassifikation der gesundheitsbezogenen Maßnahmen (nicht autorisierte Übersetzung) liegt z. Zt. als Alpha-Version in englischer Sprache vor. Sie nimmt die Struktur der ICF auf und umfasst drei Bereiche: (1) Auf Körpersysteme und Körperfunktionen bezogene Interventionen; (2) Interventionen in Bezug auf Aktivitäten und Partizipation [Teilhabe]; (3) Umwelt- und verhaltensbezogene Interventionen. Die ursprünglich rein medizinischen Interventionen werden durch therapeutische und pädagogische Interventionen ergänzt.

Durch die fachübergreifende Sprache bieten sowohl die ICF als auch die ICHI eine gemeinsame Basis für das interdisziplinäre Handeln. Sie werden damit auch ein Instrument der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. Dies ist ein Aspekt, der im BTHG eine große Rolle spielt, da die Ergebnisqualität als wichtiges Leistungsmerkmal erwähnt wird. Ergebnisqualität ist zusammen mit Struktur- und Prozessqualität ein zentraler Inhalt des Qualitätsmanagements, das sich der Instrumente ICF und ICHI bedienen kann.

Inhalte des Seminars

  • Das BTHG und seine Vorgaben für das Teilhabemanagement
  • Die ICF als Instrument zur Beschreibung von Zuständen einer Person und ihrer Umwelt
  • Die ICHI als Instrument zur Veränderung von Zuständen einer Person und ihrer Umwelt

Ziele des Seminars

Die Teilnehmenden

  • erhalten durch Vortrag Informationen über die Inhalte
  • nutzen die ICF um am Beispiel einer konkreten Person Teilhabeziele zu bestimmen und die daraus folgenden Anforderungen an die Person und ihre Umwelt abzuleiten
  • klassifizieren die Beeinträchtigungen der Körperfunktionen einer Person
  • konkretisieren Interventionen der ICHI durch Zuordnung von Maßnahmen

Arbeitsformen:   Vortrag, Gruppenarbeit, Übungen

Zielgruppe:         Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Berufsbildungsfragen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Fachdienst, sowie Fachkräfte aus sozialen Einrichtungen

Teilnehmer:        max. 18 Personen

Dozent:                Prof. Dr. Gerd Grampp (Dipl.-Päd.)

Preis: 139,00€ zzgl. MwSt. (inkl. Seminarunterlagen, Tagungsgetränke,
Kaffee und Kuchen)

Veranstaltungsort:   Tagungshaus der Lebenshilfe
Böllberger Weg 174
06128 Halle (Saale)

Beginn: 10.00 – 17.00 Uhr

Termin: 08.05.2018

Anmeldeschluss: 02.05.2018

Buchungen

Buchungen sind für diese Veranstaltung geschlossen.