Betreuungsleistung und Fachleistung
(Kompensatorische und qualifizierte Assistenz)
Assistenzleistungen in der personenzentrierten Eingliederungshilfe Bereich Wohnen
Die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen erfährt durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) einen entscheidenden Wandel durch den Schwerpunkt auf die personenzentrierten Hilfen.
Dieser Wandel wirkt sich entscheidend auf die tägliche Arbeit in der Einrichtung aus.
Insbesondere Mitarbeiter*innen an der Basis benötigen grundlegende, praxisnahe Kenntnisse über die derzeitigen Strukturänderungen und die damit einhergehenden neuen Anforderungen in ihrem Arbeitsalltag.
Insbesondere sind Mitarbeiter*innen in stationären Wohneinrichtungen besonders gefordert. Stationäre Wohnformen (Wohnstätten und Außenwohngruppen) werden zukünftig unter den Begriff gemeinschaftliche Wohnformen geführt. Als Grundlage für die Ausgestaltung der Leistungen gilt das Prinzip der personenzentrierten Hilfen als Gegensatz zur bisherigen Form der Komplexleistungen.
Die verstärkte Einbeziehung von Leistungen der Pflegeversicherung stellt eine weitere Veränderung in der Leistungserbringung dar.
Das Bundesteilhabegesetz unterscheidet bei Assistenzleistungen zwischen kompensatorischer und qualifizierter Assistenz. Diese sicher zu unterscheiden, um für die Menschen mit Behinderungen fachgerechte Unterstützungsangebote entwickeln zu können, ist von entscheidender Bedeutung in der Zukunft.
Von Seiten der Kostenträger erhält zukünftig der Aspekt der Ergebnisorientierung bei der Erbringung der Eingliederungshilfeleistungen großes Gewicht. Die Zielerreichung wird als Auftrag vereinbart, den die Mitarbeiter*innen durch ihre Maßnahmen zu erreichen haben.
Die genannten vielfältigen Veränderungen erfordern zunächst eine grundlegende und praxisnahe Auseinandersetzung den genannten Inhalten, um dann aktiv Handlungsmöglichkeiten in der eignen Einrichtung vorausschauend erarbeiten zu können.
Inhalte des Seminars
- Praxisnahe Vorstellung der Strukturveränderungen in den Eingliederungshilfeleistungen
- Kurzüberblick über den Diskussionstand zum Thema Schnittstelle Leistungen der Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe
- Strukturierter Austausch über die Folgen der Strukturveränderungen im eigenen Arbeitskontext (für die Fachkräfte und für die Menschen mit Beeinträchtigungen)
- Klärung von ausgewählten relevanten Begriffen des Bundesteilhabegesetzes
- Übungen zur Unterscheidung kompensatorische Assistenz und qualifizierte Assistenz
- Der Begriff Ergebnisorientierung in der Eingliederungshilfe
Arbeitsformen
- Praxisorientierte Vorträge
- Kleingruppenarbeit
- Übungen
Ziele des Seminars
Die Teilnehmenden
- erhalten durch einen Zielgruppen orientierten Vortrag Einblicke in die, für sie relevanten, Strukturveränderungen der Eingliederungshilfe
- lernen die relevanten Begriffe kennen
- werden sicherer im Umgang in der Unterscheidung von kompensatorischer Assistenz und qualifizierter Assistenz
- kennen den Begriff Ergebnisorientierung und wissen um die Auswirkungen auf die eigenen Arbeitsalltag
Zielgruppe des Seminars
Mitarbeitende, die Leistungen der Eingliederungshilfe anbieten insbesondere im Bereich „Wohnen“,wie zum Beispiel
- Alltagshelfer*innen und Sozialassist*innen
- Fachkräfte ( Heilerziehungspfleger*innen, Erzieher*innen)
- Fachkräfte mit Leitungsaufgaben (Gruppenleitungen)
Teilnehmer: max. 18 Personen
Dozent: Susanne Jackstell Dipl. Pädagogin, Fachpädagogin für Erwachsenenbildung
Preis: 149,00€ zzgl. MwSt.
(Inkl. Seminarunterlagen, Stehkaffee mit Gebäck,Tagungsgetränke
und am Nachmittag Kaffee und Kuchen)
Veranstaltungsort: Sirius Konferenzzentrum
Brunhamstraße 21
81249 München
Beginn: 10.00 – 17.00 Uhr
Termin: 29.10.2018
Anmeldeschluss: 22.10.2018
Buchungen
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