Aufsichtspflicht und Haftung in der Praxis
bei der Betreuung & Begleitung von Menschen mit einer Behinderung
Ein in einem Wohnheim lebender geistig Behinderter zündet mittels Feuerzeug auf dem Hinweg zur WfbM ein fremdes Wohnhaus an. Muss das Wohnheim für den Schaden haften?
Ein geistig behinderter Mensch verletzt mit einem Küchenmesser einen anderen Betreuten. Beide Personen schälten gerade Kartoffeln in einer WfbM. Hat der aufsichtshabende Mitarbeiter der WfbM seine Aufsichtspflicht verletzt? Muss er für den entstandenen Schaden haften? Muss die WfbM haften?
Mitarbeiter/-innen von Einrichtungen für behinderte Menschen stehen häufig vor der Frage, ob ihr eigenes Verhalten – welches im pädagogischen Sinn als notwendig erachtet wird – auch unter Betrach-tung der rechtlichen Gesichtspunkten der auf sie übertragenen Aufsichtspflicht genügt.
In der täglichen Arbeit mit behinderten Menschen steht die Förderung der Selbstständigkeit und der Selbstbestimmung im Vordergrund. Gleichzeitig müssen aber Schäden vermieden werden; und dies nicht nur um den Betroffenen oder Dritte zu schützen sondern auch um sich selbst vor einer Schadensersatzpflicht zu schützen.
Ziel:
Dieses Seminar will die rechtlichen Grundlagen der Aufsichtspflicht in der Betreuung / Begleitung von Menschen mit einer Behinderung vermitteln und die Konsequenzen bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht aufzeigen. Die so erworbenen Kenntnisse werden mit praktischen Beispielen aus dem Alltag der Seminarteilnehmer/-innen verknüpft.
Die Teilnehmer/-innen sollen durch die Kenntnisse der Rechtsgrundlagen mehr Sicherheit im Umgang mit verschiedenen Alltagssituationen gewinnen und durch die Reflexion konkreter Praxisbeispiele Konsequenzen für ihre Arbeit; ihre Strukturen und ihre Arbeitsabläufe in den Einrichtungen ziehen.
Inhalte:
– Zivilrechtliche Haftung der Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Mitarbeiter/-innen für ihr Handeln
– Gesetzliche und vertragliche Aufsichtspflicht der Mitarbeiter/-innen und der Einrichtungen
– Arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Mitarbeiter/-innen bei der Verletzung der Aufsichtspflicht
– Strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter/-innen in den Einrichtungen der Behindertenhilfe
– Diskussion von Fallbeispielen aus der aktuellen Rechtsprechung der Gerichte und Analysierung von konkreten Fallbeispiele der Seminarteilnehmer
Arbeitsformen:
Vortrag, Gruppenarbeit, Übungen
Zielgruppe:
Führungs- und Fachkräfte aus Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe
Teilnehmer: max. 18 Personen
Dozent: Kerstin Stroth,
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht
Preis: 149,00€ zzgl. MwSt.(inkl. Seminarunterlagen, Tagungsgetränke,
Kaffee und Kuchen)
Veranstaltungsort: Tagungshaus Caritas Pirckheimer Haus
Königstraße 64
90402 Nürnberg
Beginn: 10.00 – 17.00 Uhr
Termin: 10.12.2019
Anmeldeschluss: 02.12.2019
Buchungen
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