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Assistenz konkret – Leistungen und Maßnahmen zur sozialen Teilhabe

Wann

04/05/2022    
10:00 - 17:00

Buchungen

Buchungen geschlossen

Wo

Gründerinnenzentrum gig7
G 7, 22, 68159 Mannheim
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Assistenz konkret – Leistungen und Maßnahmen zur sozialen Teilhabe

Im Bundesteilhabegesetz (BTHG) finden sich in § 76 Assistenzleistungen als Leistungen zur Sozialen Teilhabe, die in § 78 näher bestimmt werden. Assistenzleistungen können als „vollständige und teilweise Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung sowie Begleitung der Leistungsberechtigten und Befähigung der Leistungsberechtigten zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung“ erbracht werden. „Die Leistungen nach Nummer 2 werden von Fachkräften als qualifizierte Assistenz erbracht. Sie umfassen insbesondere die Anleitungen und Übungen in den Bereichen nach Absatz 1 Satz 2.“

Eine Konkretisierung der Assistenzleistungen findet sich nicht im BTHG sondern in den nach SGB IX, § 131 zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern abzuschließenden Rahmenverträgen. Hier gibt es Unterschiede in der Beschreibung der Leistungen. Als Beispiel wird im Seminar der Rahmenvertrag von Baden-Württemberg verwendet. Er enthält als Anlage eine „Glossar“ in dem Assistenz, Befähigung, Übernahme von Handlungen, Begleitung und Förderung als Leistungen definiert werden. Für die Förderung als Leistung werden darüber hinaus noch beispielhaft Beratung, Motivation, Anleitung, Training, Begleitung, Reflexion, Sicherstellung als Maßnahmen benannt und definiert.

Die praktische Ausführung von Leistungen in Form von Maßnahmepaketen kann funktionsorientiert oder kompetenzorientiert erfolgen:

  • Die Funktionsorientierung bezieht sich auf die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Sie ist die Grundlage der Ermittlung des Bedarfs an Leistungen und kann auch für die Erbringung der Leistungen zur Deckung des Bedarfs genutzt werden.
  • Die Kompetenzorientierung gründet auf dem Modell der Handlungskompetenz. Die Handlungskompetenz kann mit den Aktivitäten aus der ICF-Komponente Aktivitäten und Partizipation [Teilhabe] verbunden werden. Damit sind kompetenzorientierte Leistungen zur Bedarfsdeckung möglich.

Im Seminar werden die Funktions- und Kompetenzorientierung für Assistenzleistungen und ihre Verbindungen vorgestellt.

An zwei Beispielen werden im Seminar als zentrale Inhalte Ansätze verdeutlicht, die Maßnahmen zur praktischen Ausführung von Assistenzleistungen verwenden:

  • selbstbestimmt leben mit Assistenz (selmA)
    Hier werden die Maßnahmen der ICF-basierten Internationalen Klassifikation der Gesundheitsinterventionen (ICHI) genutzt.
  • Handlungsbasierte Entwicklung von Leistungsfähigkeit und Persönlichkeit (HELP)
    Dieses Instrument beinhaltet Maßnahmen, die sich auf die Entwicklung bzw. Erhaltung der Handlungskompetenz beziehen.

Arbeitsformen

Zu den beiden Beispielen gibt es Vorträge, Arbeitsphasen zur Anwendung der Inhalte und themenbezogene Diskussionen.

Zielgruppe:

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende, die auf verschiedenen Ebenen für diese Inhalte zuständig sind,

  • Leitungsverantwortliche
  • Fachdienste
  • Qualitätsbeauftragte
  • Fachkräfte

Teilnehmer: max. 16 Personen

Dozent: Prof. Dr. Gerd Grampp

Preis: 189,00€ zzgl. MwSt.
(Inkl. Seminarunterlagen, Stehkaffee mit Gebäck,Tagungsgetränke
und am Nachmittag Kaffee und Kuchen)

Veranstaltungsort:  Gründerinnenzentrum gig7

G 7, 22

68159 Mannheim

Beginn: 10.00 – 17.00 Uhr

Termin: 04.05.2022

Anmeldeschluss: 26.04.2022

Buchungen

Buchungen sind für diese Veranstaltung geschlossen.