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Einführung in die ICF unter dem Aspekt des  BTHG

Um die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) war einige Zeit ziemlich still. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Das BTHG nimmt in mehreren Paragrafen Bezug auf die ICF, so bei der Neudefinition des Behinderungsbegriffs (§ 2) und der Beschreibung des leistungsberechtigten Personenkreises (§ 99). Hier erfolgt eine Anknüpfung an das bio-psycho-soziale Modell der Behinderung der WHO, das sowohl in der ICF als auch in der UN-Behindertenrechtskonvention genutzt wird.

Instrumente zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs (§§ 13, 118) sollen den Bedarf individuell und funktionsbezogen ermitteln und eine nicht nur vorübergehende Beeinträchtigung der Aktivität und Teil-habe in Lebensbereichen zu beschreiben. Diese Lebensbereiche entsprechen den Kategorien der ICF-Klassifikation der Aktivitäten und Partizipation [Teilhabe].

Nach dem BTHG sind die Leistungsträger für die Bedarfsermittlung zuständig. Um die ermittelten Bedarfe zu decken, müssen die Leistungserbringer mit den Strukturen und Inhalten der ICF vertraut sein. Dabei ist zu beachten, dass die ICF eine Beschreibung der Person und ihrer Umwelt ermöglicht.

Dabei wird deutlich, dass sich die Behinderung als Defizit und die Funktionsfähigkeit als Kompetenz darstellen lässt. Die Leistungen zur Verwirklichung der Teilhabe sollen je nach Sicht die Defizite reduzieren oder die Kompetenzen erhöhen.

Durch die fachübergreifende Sprache bieten die ICF eine gemeinsame Basis für das multiprofessionelle Handeln. Sie werden damit auch ein Instrument der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. Dies ist ein Aspekt, der im BTHG eine große Rolle spielt, da die Ergebnisqualität ein als wichtiges Leistungsmerkmal erwähnt wird. Ergebnisqualität ist zusammen mit Struktur- und Prozessqualität ein wichtiger Inhalt des Qualitätsmanagements.

Inhalte der Veranstaltung:

  • Die ICF im Bundesteilhabegesetz (BTHG)
  • Die ICF, ihre Basis und ihre Teilklassifikationen
  • Die ICF, ihre Möglichkeiten und Grenzen

Ziele der Veranstaltung: 

Die Teilnehmenden

  • erhalten durch Vortrag Informationen über die Inhalte der ICF
  • übertragen ausgewählte Inhalte der ICF in Beispiele aus der Praxis
  • klassifizieren die Beeinträchtigungen der Körperfunktionen einer Person
  • konkretisieren Interventionen durch Zuordnung von Maßnahmen
  • Möglicher Ansatz von Leistungsermittlungen

Arbeitsformen

  • Praxisorientierte Vorträge
  • Übungen

Zielgruppe:                  Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende zu deren Aufgaben die Umsetzung des SGB IX und die Nutzung der ICF gehören, z. B.

  • Leitungsverantwortliche
  • Fachdienste
  • Qualitätsbeauftragte

Durchführungsart: Über eine Onlineverbindung (Bild und Ton) wird mittels Präsentation, Erläuterungen, Praxisbeispielen und Fragemöglichkeiten ein kreativer Schnittpunkt zwischen den Teilnehmenden und unserem Dozenten geschaffen.

Teilnehmer: max. 15 Personen

Dozent: Andreas Pötschke, Dipl. Ing., FW Gesundheit und Sozialwesen (IHK)

Preis: 169,00 €  zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Ort: Online
Technik: Sie benötigen:

  • einen PC oder Laptop,
  • stabile Internetverbindung
  • eine Webcam (bei Laptops eingebaut)
  • Headset oder Kopfhörer

Ihre Anfrage für das Online-Seminar am 22.04.2024 von 09:00-15:30 Uhr

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    Anmeldeschluss: 08.04.2024