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Das Bundesteilhabegesetz – ein Kreativitätsförderungsgesetz für Leistungserbringer?

 

Für die Träger von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung gibt es mit dem am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Bundesteilhabegesetz vielfältige neue Herausforderungen in den unterschiedlichsten Bereichen. Am 01.01.2020 trat die dritte Stufe zum BTHG in Kraft. Das Leistungsrecht der Eingliederungshilfe wird als neuer zweiter Teil in das SGB IX aufgenommen. Damit erfolgte die Trennung der Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen In 2023 erfolgt die vierte und letzte Reformstufe mit der Festlegung des leistungsberechtigten Personenkreises.

Doch was bedeutet dies für die Leistungserbringer, welche Veränderungen ergeben sich für das praktische Tun von Mitarbeitenden in der Eingliederungshilfe? Wann benötigt man eine qualifizierte Assistenz und wie stellt sich die Schnittstelle zur Pflege jetzt dar?

In diesem Seminar wollen wir uns der Lösung dieser und weiterer Fragen und Problemen, die das BTHG für Leistungserbringer mit sich bringt, nähern.

Inhalt:

  • Überblick über die Struktur und Gliederung des neuen SGB IX
  • Die ICF-basierte Bedarfsermittlung und das Gesamt- und Teilhabeplanverfahren
  • Die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen
  • Wirksamkeit und Wirkung von Leistungen
  • Qualifizierte Assistenz und Assistenz
  • Schnittstelle Eingliederungshilfe / Pflege
  • Landesspezifische Umsetzungsstände und Übergangsregelungen

Arbeitsformen:

  • Vortrag
  • Diskussion

Zielgruppe: 

  • Führungs- und Fachkräfte in Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • Mitarbeiter, die sich mit dem Thema Bundesteilhabegesetz befassen

Dozentin: Kerstin Stroth, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht

Preis: 169,00 €  zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Ort: Online
Technik:

  • einen PC oder Laptop
  • stabile Internetverbindung
  • eine Webcam (bei Laptops eingebaut)
  • Headset oder Kopfhörer

Ihre Anfrage für das Seminar am 27.05.2024 von 09:00-15:30 Uhr

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    Anmeldeschluss: 13.05.2024