Was Leistungserbringer von der ICF wissen sollten
Über das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat die ICF eine wichtige Funktion in der Rehabilitation und Eingliederungshilfe übernommen. Dabei ist die ICF aber nur eine Klassifikation der WHO-Familie der gesundheitsbezogenen Klassifikationen, mit der Zustände einer Person und ihrer Umwelt beschrieben werden können. Die beiden anderen sind die ICD und die neue ICHI. Die ICD wird benutzt um Gesundheitsproblem als Ursachen der Zustände einer Person und ihrer Umwelt zu beschreiben. Die ICHI (International Classification of Health Interventions) beschreibt Maßnahmen zur Veränderung der Zustände einer Person und ihrer Umwelt. Alle drei Klassifikationen stehen in einem Zusammenhang, der im Seminar dargestellt wird.
Das SGB IX n. F. als wesentlicher Teil des BTHG orientiert sich nicht nur am „Geist“ oder der „Philosophie“ der ICF, sondern nutzt auch die ICF als Klassifikation. Sie ist in der Eingliederungshilfe die Grundlage für „standardisierte Arbeitsmittel“, die in einem „systematisierten Prozess“ zur Ermittlung des individuellen Bedarfs zu verwenden sind. Die Verfahren sind zwar länderspezifisch ausgestaltet, alle müssen jedoch als Grundlage der Leistungsermittlung die Probleme der Teilhabe in neun „Lebensbereichen“ dokumentieren.
Die neun Lebensbereiche entsprechen den Kapiteln der ICF-Komponente Aktivitäten und Partizipation [Teilhabe]. Die Probleme einer Person bei der Ausführung dieser Aktivitäten sind die Grundlage der der Ermittlung des individuellen Bedarfs und Leistungsberechtigten durch Leistungsträger und der sich anschließenden Leistungsfeststellung. Die Leistungserbringer decken den ermittelten Bedarf durch Maßnahmen auf Grund von Leistungsvereinbarungen. Damit ist die ICF mit all ihren Komponenten die Grundlage der Verständigung zwischen den Akteuren im Prozess des Teilhabemanagements.
Die ICF als Standard der Instrumente soll diese vergleichbar machen. Die bisher bekannten Instrumente nutzen die ICF in unterschiedlicher „Tiefe“. Die Spannweite reicht von individuell formulierten Wünschen und Vorstellungen für die neun „Lebensbereiche“ bis zur Nutzung eines Core-Sets mit einer festgelegten Anzahl von Items der fünf ICF-Komponenten.
Noch offen ist eine Grundlage zur Verständigung über Leistungen und Maßnahmen zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern. Hier kann die ICHI genutzt werden. Sie wird als jüngste WHO-Klassifikation durch die Weltgesundheitsversammlung 2019 verabschiedet und tritt damit in Kraft. Die bietet die Chance, die bisher noch frei oder nicht formulierten Sozialleistungen im BTHG durch ICF-bezogene Maßnahmen abzulösen.
Das Seminar bezieht sich auf die drei Themenbereiche
1 Die ICD – die ICF – die ICHI
Familie der WHO-Klassifikationen
2 Die ICF
Merkmale zur Beschreibung von Zuständen
Verständigung über Zustände
Standard für Instrumente zur Bedarfsermittlung
3 Die ICHI
Maßnahmen zur Veränderung von Zuständen
Ziele des Seminars
Die Teilnehmenden
- erhalten durch Vortrag Informationen über die Inhalte und
- bearbeiten spezifische Aufgaben zu den Inhalten des Seminars
Zielgruppe des Seminars
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende mit Interesse an der ICF, z. B.
- Leitungsverantwortliche
- Fachdienste
- Qualitätsbeauftragte
Teilnehmer: max. 18 Personen
Dozent: Prof. Dr. Gerd Grampp (Dipl.-Päd.) Agentur für Forschung, Entwicklung, Beratung und Schulung in der Rehabilitation
Preis: 149,00€ zzgl. MwSt.(inkl. Seminarunterlagen, Tagungsgetränke,
Kaffee und Kuchen)
Veranstaltungsort: Stadtteilzentrum KroKuS
Thie 6
30539 Hannover
Beginn: 10.00 – 17.00 Uhr
Termin: 26.03.2019
Anmeldeschluss: 14.03.2019
Buchungen
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