Die ICF verstehen und für das Teilhabemanagement nutzen
Mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) erhält die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) eine hohe Bedeutung für das Teilhabemanagement und alle Akteure: Leistungsberechtigte, Leistungsträger und Leistungserbringer.
Für die Eingliederungshilfe wird in § 118 BTHG vorgeschrieben, dass die Ermittlung des individuellen Bedarfes des Leistungsberechtigten durch ein Instrument erfolgen muss, das sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit orientiert. Die jeweils länderspezifischen Instrumente müssen die Beschreibung einer nicht nur vorübergehenden Aktivität und Teilhabe vorsehen. Dabei sind die Kapitel der ICF-Klassifikation Aktivitäten und Partizipation [Teilhabe] zu berücksichtigen.
Über diese Klassifikation hinaus sind aber auch die anderen Klassifikationen der ICF – Körperfunktionen, Beeinträchtigung der Körperstrukturen, personenbezogene Kontextfaktoren und Umweltfaktoren – wichtig, da nur eine festgestellte Behinderung zur Leistungsberechtigung führt. In § 2 BTHG wird Behinderung beschrieben als Wechselwirkung zwischen körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren mit dem Ergebnis einer Einschränkung der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft.
Der Titel des Seminars verweist für die praktische Arbeit mit der ICF auf zwei Teile.
- In Teil 1 geht es darum ein Verständnis der ICF als System zur Beschreibung von Zuständen einer Person mit einem Gesundheitsproblem und den Zuständen ihrer Umwelt zu gewinnen.
- Der Teil 2 befasst sich mit der Nutzung der ICF. Dabei ist zu berücksichtigen, die ICF Potenziale bereitstellt, die sowohl für die Leistungsberechtigten als auch für Leistungsträger und die Leistungserbringer nutzbar sind.
Für die Leistungsberechtigten ist das grundlegende Ziel der ICF ein Instrument zur Verwirklichung Partizipation [Teilhabe] zur Verfügung zu stellen wichtig. Darüber hinaus verdeutlicht die ICF mit der Klassifikation der Aktivitäten und Partizipation [Teilhabe] den Rahmen für Teilhabewünsche.
Die Leistungsträger nutzen die ICF zu Ermittlung des Bedarfs, aus dem dann Leistungen abgeleitet und festgestellt werden. Dazu werden länderspezifisch Instrumente eingesetzt. Die bisher verwendeten Instrumente, die sich an der ICF orientieren, nutzen die Inhalte ausgewählter Klassifikationen der ICF
in Form spezifischer sprachlicher Formulierung oder in dem sie ICF-Kodes direkt übernehmen.
Die Leistungserbringer erhalten die Ergebnisse der ICF-basierten Bedarfsermittlung und Leistungsfeststellung in einer bestimmten Form als Grundlage für ihre Maßnahmen. Da diese Daten ICF-basiert sind, wird es notwendig sein, die ICF zur Interpretation der Informationen des Leistungsträgers einzusetzen. So kann es z. B. notwendig sein, eine Körperfunktion differenzierter zu betrachten um zielgerichtete Maßnahmen einsetzen zu können.
Die Leistungserbringung orientiert sich im Teil 1 an der Output- bzw. Outcomesteuerung der Sozialleistungen. Danach sollen die Leistungen wirksam, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Wirksamkeit bezieht sich auf die zu erreichenden Ziele. Zweckmäßigkeit orientiert sich am Zweck des BTHG, der in § 1 beschrieben wird. Wirtschaftlichkeit bedeutet, dass für die Leistungserbringung ein vereinbarter finanzieller Rahmen einzuhalten ist.
Für den Teil 2 wird eine Input-Steuerung vorgesehen. Danach müssen Maßnahmen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit entsprechen und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Inhalte des Seminars
- Die ICF und das Bundesteilhabegesetz (BTHG)
- Die ICF verstehen: Ziele, Struktur, Inhalte
- Die ICF nutzen
Leistungsträger: ICF basierte Instrumente zur Bedarfsermittlung und Leistungsfestellung
Leistungserbringer: ICF-basierte Leistungsgrundlage und ICF-basierte Strukturierung von Maßnahmen
Ziele des Seminars
Die Teilnehmenden
- erhalten durch Vortrag Informationen über die Inhalte
- lernen die ICF kennen und verstehen, indem sie in Gruppen Informationen zu den Inhalten ausgewählter Klassifikationen erstellen und Definitionen von ICF-Kodes in verständlicher Sprache formulieren
- lernen z. Zt. genutzte ICF-basierte Instrumente ihrer speziellen Nutzung der ICF kennen zu Bedarfsermittlung und Leistungsbeschreibung kennen und diskutieren ihre jeweiligen Vorzüge und Nachteile
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende mit Interesse am Verstehen und Nutzen der ICF, z. B.
- Leitungsverantwortliche
- Fachdienste
- Qualitätsbeauftragt
Teilnehmer: max. 18 Personen
Dozent: Prof. Dr. Gerd Grampp (Dipl.-Päd.) Agentur für Forschung, Entwicklung, Beratung und Schulung in der Rehabilitation Memlsdorf
Preis: 139,00€ zzgl. MwSt.(inkl. Seminarunterlagen, Tagungsgetränke,
Kaffee und Kuchen)
Veranstaltungsort: St. Ansgar – Haus
Schmilinskystr. 78
20099 Hamburg
Beginn: 10.00 – 17.00 Uhr
Termin: 24.05.2018
Anmeldeschluss: 15.05.2018
Buchungen
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