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 lichkeit-7/
SUMMARY:Wirksamkeit - Zweckmäßigkeit - Wirtschaftlichkeit
DESCRIPTION:Wirksamkeit - Zweckmäßigkeit - Wirtschaftlichkeit \nKriterie
 n zur Bewertung von Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG)\n\nIm 
 BTHG wird an mehreren Stellen der Begriff Wirksamkeit benutzt. Für Leistu
 ngsbringer besonders interessant sind die Stellen mit Vorgaben zur Leistun
 gsvereinbarungen im SGB IX n. F. Für die Rehabilitation finden sich die V
 orgaben zu Leistungsvereinbarungen in § 38: „Die Rehabilitationsträger
  wirken darauf hin\, dass die Verträge nach einheitlichen Grundsätzen - 
 Wirksamkeit\, Zweckmäßigkeit\, Wirtschaftlichkeit - abgeschlossen werden
 “. Im Rahmen der Bedarfsermittlung soll nach § 13 u. a. erfasst werden\
 , welche Ziele mit Leistungen zur Teilhabe erreicht werden sollen und welc
 he Leistungen im Rahmen einer Prognose zur Erreichung der Ziele voraussich
 tlich erfolgreich sind.\n\nGrundsätzlich wird für die Eingliederungshilf
 e in § 123 bestimmt: „Vereinbarungen müssen den Grundsätzen der Wirts
 chaftlichkeit\, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit entsprechen und dürfe
 n das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ Ergänzend dazu heißt
  es in §125: „In der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Träger de
 r Eingliederungshilfe und dem Leistungserbringer sind u. a. zu regeln: Inh
 alt\, Umfang\, Ziel und Qualität einschließlich der Wirksamkeit der Leis
 tungen\; sächliche und personelle Ausstattung\, Qualifikation des Persona
 ls“.\n\nAus den Vorgaben für die Leistungsvereinbarungen lässt sich ab
 leiten\, dass\n\n 	Wirksamkeit\, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit f
 ür Erfolg\, Nutzen und Rentabilität der finanziellen Aufwendungen der Re
 habilitations-/Leistungsträger stehen\n\n\n 	Inhalt und Umfang der Leistu
 ngen mit den Leistungserbringern in Form von „Maßnahmepaketen“ zu ver
 einbaren sind\n\n\n 	Ziele der Leistungen sich auf die Maßnahmepakete und
  die dadurch bewirkte Veränderung oder Erhaltung der Teilhabe am Leben in
  der Gesellschaft beziehen\n\n\n 	die Wirksamkeit der Maßnahmen sich an d
 en Ergebnissen der Einzelmaßnahmen\, die Zweckmäßigkeit am Ertrag eines
  Maßnahmepakets und die Wirksamkeit über den finanziellen Aufwand nachwe
 isen lässt.\n\nBei der Bedarfsermittlung wird für die Zielfestlegung auf
  die S.M.A.R.T-Formel hingewiesen. Zum Erreichen der Ziele sind als Paket 
 vereinbarte Einzelmaßnahmen notwendig. Sie sollten müssen sich ebenfalls
  an der S.M.A.R.T-Formel orientieren. Allerdings gibt es kein verbindliche
  Übersetzung der englischen Begriffe „specific“\, „measurable“\, 
 „achievable“\, „relevant“ und „timebound“. Im Seminar wird ein
 e auf Maßnahmen anwendbare Version vorgestellt und mit Beispielen erläut
 ert. Weiterhin ist im Hinblick auf Wirksamkeit zwischen dem Output als dir
 ektes Ergebnis der Einzelmaßnahmen und dem Outcome als Ertrag des Maßnah
 mepakets zu unterscheiden.\n\nErgebnisse von Maßnahmen zeigen sich als Ve
 ränderung oder Erhaltung von Kenntnissen\, Fertigkeiten und Einstellungen
  einer Person. Sie sind als „Kompetenzelemente“ die Basis für die Bew
 ertung der Wirksamkeit. Weitergehende Wirkungen beziehen sich auf den Ertr
 ag in Form der Handlungskompetenz als „gebündelte“ Lernergebnisse. Si
 e zeigt sich in der Auswirkung auf die „volle und wirksame Teilhabe an d
 er Gesellschaft“ (SGB IX n. F. § 1) und ist die Basis für die Bewertun
 g der Zweckmäßigkeit.\n\nMaßnahmen sind bisher in Bedarfsermittlungsins
 trumenten nicht oder nur sehr allgemein und wenig präzis formuliert. Es g
 ibt für Maßnahmen oder Maßnahmepakete\, anders als für die Beschreibun
 g von Behinderung nach der ICF\, noch keine übergreifende Grundlage. Dies
  wird sich allerdings 2019 mit der Verabschiedung der Internationalen Klas
 sifikation der Gesundheitsinterventionen (International Classification of 
 Health Interventions ICHI) ändern. Sie enthält einen Katalog definierter
  Aktionen\, die zukünftig einzeln oder als Paket die Grundlage von Leistu
 ngsvereinbarungen sein können.\n\nIm Seminar werden\n\n 	die Inhalte - ge
 setzliche Vorgaben\, S.M.A.R.T-Formel\, ICHI - durch Vortrag dargestellt u
 nd erläutert sowie durch Beispiele verdeutlicht\n\n\n 	zur Vertiefung und
  Anwendung der Inhalte in Einzel-\, Partner- oder Kleingruppenarbeit weite
 re Beispiele bearbeitet.\n\nDas Seminar richtet sich an Mitarbeitende zu d
 eren Aufgaben die Umsetzung des SGB IX und die Nutzung der ICF gehören\, 
 z. B.\n\n 	Leitungsverantwortliche\n 	Fachdienste\n 	Qualitätsbeauftragte
 \n\nTeilnehmer:        max. 18 Personen\n\nDozent: Prof. Dr. Gerd G
 rampp (Dipl.-Päd.) Agentur für Forschung\, Entwicklung\, Beratung und Sc
 hulung in der Rehabilitation\n\nPreis: 149\,00€ zzgl. MwSt.(inkl. Semina
 runterlagen\, Tagungsgetränke\,\nKaffee und Kuchen)\n\nVeranstaltungsort:
  Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Köln e.V.\nPräses-Richter-Platz 1
 a\n51065 Köln\n\nBeginn: 10.00 – 17.00 Uhr\n\nTermin: 09.06.2020\n\nAnm
 eldeschluss: 03.06.2020
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