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 lichkeit-11/
SUMMARY:Wirksamkeit - Zweckmäßigkeit - Wirtschaftlichkeit
DESCRIPTION:Wirkungsorientierte Leistungen und ergebnisorientierte Maßnahm
 en in der Eingliederungshilfe\nIm BTHG wird an mehreren Stellen der Begrif
 f Wirksamkeit benutzt. Für Leistungsbringer besonders interessant sind di
 e Stellen mit Vorgaben zur Leistungsvereinbarungen im SGB IX n. F. Für di
 e Rehabilitation finden sich die Vorgaben zu Leistungsvereinbarungen in §
  38: „Die Rehabilitationsträger wirken darauf hin\, dass die Verträge 
 nach einheitlichen Grundsätzen - Wirksamkeit\, Zweckmäßigkeit\, Wirtsch
 aftlichkeit - abgeschlossen werden“. Im Rahmen der Bedarfsermittlung sol
 l nach § 13 u. a. erfasst werden\, welche Ziele mit Leistungen zur Teilha
 be erreicht werden sollen und welche Leistungen im Rahmen einer Prognose z
 ur Erreichung der Ziele voraussichtlich erfolgreich sind.\n\nGrundsätzlic
 h wird für die Eingliederungshilfe in § 123 bestimmt: „Vereinbarungen 
 müssen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit\, Sparsamkeit und Leistung
 sfähigkeit entsprechen und dürfen das Maß des Notwendigen nicht übersc
 hreiten.“ Ergänzend dazu heißt es in §125: „In der schriftlichen Ve
 reinbarung zwischen dem Träger der Eingliederungshilfe und dem Leistungse
 rbringer sind u. a. zu regeln: Inhalt\, Umfang\, Ziel und Qualität einsch
 ließlich der Wirksamkeit der Leistungen\; sächliche und personelle Ausst
 attung\, Qualifikation des Personals“.\n\nAus den Vorgaben für die Leis
 tungsvereinbarungen lässt sich ableiten\, dass\n\n 	Wirksamkeit\, Zweckm
 äßigkeit und Wirtschaftlichkeit für Erfolg\, Nutzen und Rentabilität d
 er finanziellen Aufwendungen der Rehabilitations-/Leistungsträger stehen\
 n\n\n 	Inhalt und Umfang der Leistungen mit den Leistungserbringern in For
 m von „Maßnahmepaketen“ zu vereinbaren sind\n\n\n 	Ziele der Leistung
 en sich auf die Maßnahmepakete und die dadurch bewirkte Veränderung oder
  Erhaltung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beziehen\n\n\n 	die W
 irksamkeit der Maßnahmen sich an den Ergebnissen der Einzelmaßnahmen\, d
 ie Zweckmäßigkeit am Ertrag eines Maßnahmepakets und die Wirtschaftlich
 keit über den finanziellen Aufwand nachweisen lässt.\n\nBei der Bedarfse
 rmittlung wird für die Zielfestlegung auf die S.M.A.R.T-Formel hingewiese
 n. Zum Erreichen der Ziele sind als Paket vereinbarte Einzelmaßnahmen not
 wendig. Sie sollten sich ebenfalls an der S.M.A.R.T-Formel orientieren. Al
 lerdings gibt es keine verbindliche Übersetzung der englischen Begriffe 
 „specific“\, „measurable“\, „achievable“\, „relevant“ und 
 „timebound“. Im Seminar wird eine auf Maßnahmen anwendbare Version vo
 rgestellt. Weiterhin ist im Hinblick auf Wirksamkeit zwischen dem Output a
 ls direktes Ergebnis der Einzelmaßnahmen\, dem Outcome als Ertrag des Ma
 ßnahmepakets und  dem Impact als Einfluss auf die Teilhabe zu unterschei
 den.\n\nErgebnisse von Maßnahmen zeigen sich als Veränderung oder Erhalt
 ung von Kenntnissen\, Fertigkeiten und Einstellungen einer Person. Sie sin
 d als „Kompetenzelemente“ die Basis für die Bewertung der Wirksamkeit
 . Wirkungen von Maßnahmen beziehen sich auf den Ertrag in Form der Handlu
 ngskompetenz als „gebündelte“ Lernergebnisse. Sie zeigt sich im Einfl
 uss auf die „volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft“ (SGB IX 
 § 1).\n\nMaßnahmen sind bisher in Bedarfsermittlungsinstrumenten nicht o
 der nur sehr allgemein und wenig präzis formuliert. Es gibt für Maßnahm
 en oder Maßnahmepakete\, anders als für die Beschreibung von Behinderung
  nach der ICF\, noch keine übergreifende Grundlage. Dies kann sich allerd
 ings 2020 mit der Verabschiedung der Internationalen Klassifikation der Ge
 sundheitsinterventionen (International Classification of Health Interventi
 ons ICHI) ändern. Sie enthält einen Katalog definierter Aktionen\, die z
 ukünftig einzeln oder als Paket die Grundlage von Leistungsvereinbarungen
  sein können.\n\nIm Seminar werden\n\n 	die Inhalte - gesetzliche Vorgabe
 n\, S.M.A.R.T-Formel\, ICHI - dargestellt und erläutert sowie durch Beisp
 iele verdeutlicht\n\n\n 	zur Vertiefung und Anwendung der Inhalte werden B
 eispiele bearbeitet\n\nZielgruppe\n\nDas Seminar richtet sich an Mitarbeit
 ende\, die für diese Inhalte zuständig sind\,\n\n 	Leitungsverantwortlic
 he\n 	Fachdienste\n 	Qualitätsbeauftragte\n\nTeilnehmer: max. 16 Personen
 \n\nDozent: Prof. Dr. Gerd Grampp\n\nPreis: 179\,00€ zzgl. MwSt.\n(Inkl.
  Seminarunterlagen\, Stehkaffee mit Gebäck\,Tagungsgetränke\nund am Nach
 mittag Kaffee und Kuchen)\n\nVeranstaltungsort: Gründerinnenzentrum gig7\
 n\nG 7\, 22\n\n68159 Mannheim\n\nBeginn: 10.00 – 17.00 Uhr\n\nTermin: 24
 .02.2021\n\nAnmeldeschluss: 03.02.2021
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