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 lichkeit-10/
SUMMARY:Wirksamkeit - Zweckmäßigkeit - Wirtschaftlichkeit
DESCRIPTION:Wirkungsorientierte Leistungen und ergebnisorientierte Maßnahm
 en in der Eingliederungshilfe\n\nIm BTHG wird an mehreren Stellen der Begr
 iff Wirksamkeit benutzt. Für Leistungsbringer besonders interessant sind 
 die Stellen mit Vorgaben zur Leistungsvereinbarungen im SGB IX n. F. Für 
 die Rehabilitation finden sich die Vorgaben zu Leistungsvereinbarungen in 
 § 38: „Die Rehabilitationsträger wirken darauf hin\, dass die Verträg
 e nach einheitlichen Grundsätzen - Wirksamkeit\, Zweckmäßigkeit\, Wirts
 chaftlichkeit - abgeschlossen werden“. Im Rahmen der Bedarfsermittlung s
 oll nach § 13 u. a. erfasst werden\, welche Ziele mit Leistungen zur Teil
 habe erreicht werden sollen und welche Leistungen im Rahmen einer Prognose
  zur Erreichung der Ziele voraussichtlich erfolgreich sind.\n\nGrundsätzl
 ich wird für die Eingliederungshilfe in § 123 bestimmt: „Vereinbarunge
 n müssen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit\, Sparsamkeit und Leistu
 ngsfähigkeit entsprechen und dürfen das Maß des Notwendigen nicht über
 schreiten.“ Ergänzend dazu heißt es in §125: „In der schriftlichen 
 Vereinbarung zwischen dem Träger der Eingliederungshilfe und dem Leistung
 serbringer sind u. a. zu regeln: Inhalt\, Umfang\, Ziel und Qualität eins
 chließlich der Wirksamkeit der Leistungen\; sächliche und personelle Aus
 stattung\, Qualifikation des Personals“.\n\nAus den Vorgaben für die Le
 istungsvereinbarungen lässt sich ableiten\, dass\n\n 	Wirksamkeit\, Zweck
 mäßigkeit und Wirtschaftlichkeit für Erfolg\, Nutzen und Rentabilität 
 der finanziellen Aufwendungen der Rehabilitations-/Leistungsträger stehen
 \n\n\n 	Inhalt und Umfang der Leistungen mit den Leistungserbringern in Fo
 rm von „Maßnahmepaketen“ zu vereinbaren sind\n\n\n 	Ziele der Leistun
 gen sich auf die Maßnahmepakete und die dadurch bewirkte Veränderung ode
 r Erhaltung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beziehen\n\n\n 	die 
 Wirksamkeit der Maßnahmen sich an den Ergebnissen der Einzelmaßnahmen\, 
 die Zweckmäßigkeit am Ertrag eines Maßnahmepakets und die Wirtschaftlic
 hkeit über den finanziellen Aufwand nachweisen lässt.\n\nBei der Bedarfs
 ermittlung wird für die Zielfestlegung auf die S.M.A.R.T-Formel hingewies
 en. Zum Erreichen der Ziele sind als Paket vereinbarte Einzelmaßnahmen no
 twendig. Sie sollten sich ebenfalls an der S.M.A.R.T-Formel orientieren. A
 llerdings gibt es keine verbindliche Übersetzung der englischen Begriffe 
 „specific“\, „measurable“\, „achievable“\, „relevant“ und 
 „timebound“. Im Seminar wird eine auf Maßnahmen anwendbare Version vo
 rgestellt. Weiterhin ist im Hinblick auf Wirksamkeit zwischen dem Output a
 ls direktes Ergebnis der Einzelmaßnahmen\, dem Outcome als Ertrag des Ma
 ßnahmepakets und  dem Impact als Einfluss auf die Teilhabe zu unterschei
 den.\n\nErgebnisse von Maßnahmen zeigen sich als Veränderung oder Erhalt
 ung von Kenntnissen\, Fertigkeiten und Einstellungen einer Person. Sie sin
 d als „Kompetenzelemente“ die Basis für die Bewertung der Wirksamkeit
 . Wirkungen von Maßnahmen beziehen sich auf den Ertrag in Form der Handlu
 ngskompetenz als „gebündelte“ Lernergebnisse. Sie zeigt sich im Einfl
 uss auf die „volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft“ (SGB IX 
 § 1).\n\nMaßnahmen sind bisher in Bedarfsermittlungsinstrumenten nicht o
 der nur sehr allgemein und wenig präzis formuliert. Es gibt für Maßnahm
 en oder Maßnahmepakete\, anders als für die Beschreibung von Behinderung
  nach der ICF\, noch keine übergreifende Grundlage. Dies kann sich allerd
 ings 2020 mit der Verabschiedung der Internationalen Klassifikation der Ge
 sundheitsinterventionen (International Classification of Health Interventi
 ons ICHI) ändern. Sie enthält einen Katalog definierter Aktionen\, die z
 ukünftig einzeln oder als Paket die Grundlage von Leistungsvereinbarungen
  sein können.\n\nIm Seminar werden\n\n 	die Inhalte - gesetzliche Vorgabe
 n\, S.M.A.R.T-Formel\, ICHI - dargestellt und erläutert sowie durch Beisp
 iele verdeutlicht\n\n\n 	zur Vertiefung und Anwendung der Inhalte werden B
 eispiele bearbeitet\n\nZielgruppe\n\nDas Seminar richtet sich an Mitarbeit
 ende\, die für diese Inhalte zuständig sind\,\n\n 	Leitungsverantwortlic
 he\n 	Fachdienste\n 	Qualitätsbeauftragte\n\n&nbsp\;\n\nTeilnehmer: max. 
 16 Personen\n\nDozent: Prof. Dr. Gerd Grampp\n\nPreis: 179\,00€ zzgl. Mw
 St.\n(Inkl. Seminarunterlagen\, Stehkaffee mit Gebäck\,Tagungsgetränke\n
 und am Nachmittag Kaffee und Kuchen)\n\nVeranstaltungsort: Stadtteilzentru
 m KroKuS\n\nThie 6\n\n30539 Hannover\n\nBeginn: 10.00 – 17.00 Uhr\n\nTer
 min: 09.02.2021\n\nAnmeldeschluss: 20.01.2021
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