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 ung-zu-icf-basierten-massnahmenpaketen-2/
SUMMARY:Von der ICF-orientierten Bedarfsermittlung zu ICF-basierten Maßnah
 menpaketen
DESCRIPTION:Von der ICF-orientierten Bedarfsermittlung zu\nICF-basierten Ma
 ßnahmenpaketen\n In einer Information zur Einführung ICF macht der LWV 
 Hessen darauf aufmerksam\, dass es sowohl für Mitarbeitende\, als auch f
 ür diejenigen\, für die die ICF Grundlage ihrer Unterstützungsarbeit un
 erlässlich ist\, die Systematik der ICF zu verstehen und mit der speziell
 en Sprache umzugehen. (https://www.lwv-hessen.de/soziale-teilhabe/bundeste
 ilhabegesetzperseh/schu-lung-itp-hessen-und-pit-hessen/ 22.10.19)\n\nDiese
 r Hinweis beschreibt eine Anforderung\, die länderübergreifend für die 
 Eingliederungshilfe gilt und die für dieses Seminar Grundlage und Rahmen 
 ist. Für die Bedarfsermittlung haben Rehabilitationsträger nach SGB IX T
 eil 1 - § 13 - systematische Prozesse und standardisierte Instrumente nac
 h den für sie geltenden Leistungsgesetzen anzuwenden. Sie sollen funktion
 sorientiert sein und insbesondere erfassen\,\n\n 	ob eine Behinderung vorl
 iegt oder einzutreten droht\,\n 	welche Auswirkung die Behinderung auf die
  Teilhabe der Leistungsberechtigten hat\,\n 	welche Ziele mit Leistungen z
 ur Teilhabe erreicht werden sollen und\n 	welche Leistungen im Rahmen eine
 r Prognose zur Erreichung der Ziele voraussichtlich erfolgreich sind.\n\nT
 eil 2 des SGB IX enthält das Leistungsgesetz für die Eingliederungshilfe
 . Es legt in § 118 fest\, dass sich die Instrumente zur Bedarfsermittlung
  an der ICF zu orientieren\, und die Erfassung der Beeinträchtigung der A
 ktivitäten in neun Lebensbereichen vorzusehen haben. Zur Umsetzung dieser
  Vorgabe wurden und werden länderspezifische Instrumente entwickelt\, die
  die ICF in unterschiedlicher „Tiefe“ nutzen. In der einen oder andere
 n Form erfassen sie auch die oben erwähnten vier Punkte nach SGB IX § 13
 .\n\nDie Punkte 3 „Ziel“ und 4 „Leistungen“ in § 13 schlagen eine
  Brücke von der Bedarfsermittlung zur Bedarfsdeckung durch prognostisch w
 irksame Leistungen. Diese Leistungen kann der Leistungsträger nach SGB IX
  § 28 allein oder gemeinsam mit anderen Leistungsträgern\, durch andere 
 Leistungsträger oder unter Inanspruchnahme von geeigneten\, insbesondere 
 auch freien und gemeinnützigen oder privaten Rehabilitationsdiensten und 
 -einrichtungen ausführen. Dabei bleibt der Leistungsträger jedoch für d
 ie Ausführung der Leistungen verantwortlich.\n\nDaraus folgt\, dass die L
 eistungsträger ein hohes Interesse daran haben\, dass die Bedarfsdeckung 
 wirkungsorientiert erfolgt. Grundlage der Leistungsausführung durch Leist
 ungserbringer sind Vereinbarungen\, die für die Rehabilitation nach SGB I
 X § 38 u. a. Qualitätsanforderungen an die Ausführung der Leistungen\, 
 das beteiligte Personal und die begleitenden Fachdienste sowie angemessene
  Mitwirkungsmöglichkeiten der Teilnehmer an der Ausführung der Leistunge
 n enthalten. Die Verträge sollen nach einheitlichen Grundsätzen - Wirksa
 mkeit\, Zweckmäßigkeit\, Wirtschaftlichkeit - abgeschlossen werden. Für
  die Eingliederungshilfe wird als allgemeiner Grundsatz in SGB IX § 123 f
 estgelegt\, dass Vereinbarungen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit\, 
 Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit entsprechen müssen und das Maß des N
 otwendigen nicht überschreiten dürfen.\n\nFür die Bedarfsdeckung gibt e
 s in der Eingliederungshilfe Probleme\, weil in den ICF-orientierten Instr
 umenten zur Bedarfsermittlung keine oder nur durch Stichworte beschriebene
  Leistungen enthalten sind. In der Praxis erfolgt oft eine Orientierung an
  Vorgängerinstrumenten\, die jedoch den Anforderungen des SGB IX nicht ge
 nügen. Hier stellt sich deshalb die Frage\, wie prognostisch wirksame ICF
 -basierte Leistungen als Inhalt von Leistungsvereinbarungen zu beschreiben
  sind.\n\nHier kann an die ICF-Orientierung der Instrumente zur Bedarfserm
 ittlung angeknüpft und auch für die Leistungen zur Bedarfsdeckung die IC
 F als Basis genutzt werden. Instrumente der Leistungserbringung sind ICF-b
 asierte Maßnahmenpakete. Diese Leistungspakete enthalten Maßnahmen zur\n
 \n 	Diagnose einer vorliegenden oder drohenden Behinderung als Grundlage d
 er Leistungsberechtigung einer Person\n 	Entwicklung oder Erhaltung der Le
 istungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft einer leistungsberechtigten Pe
 rson\n 	Gestaltung der Umweltbedingungen dieser Person\n 	Vorbeugung einer
  Verschlimmerung der Situation einer Person oder der Bedingungen ihrer Umw
 elt.\n\nInhalte des Seminars\n\nDas Seminar hat zwei Schwerpunkte:\n\n 	Di
 e ICF als Grundlage für die Ermittlung des individuellen Bedarfs an Leist
 ungen. Hier geht es darum\, die ICF als Instrument zu verstehen und zu nut
 zen.\n 	Die ICF als Basis für die Festlegung von Leistungen zu Teilhabe. 
 Hier geht es darum\, ein Instrument für die Zusammenstellung von Maßnahm
 enpaketen kennenzulernen und zu nutzen.\n\n Ziele\n\nDie Teilnehmer\n\n 	
 erwerben Wissen zu ICF und zur Möglichkeit\, ICF-basierte Maßnahmenpaket
 e zu entwickeln\;\n 	festigen ihr Wissen indem sie es bei der Bearbeitung 
 von Arbeitsaufgaben anwenden\;\n 	entwickeln Vorstellungen\, wie die Inhal
 te des Seminars in die eigene Praxis übertragen werden können.\n\nMethod
 en\n\n 	Informationen zu den Inhalten durch Vortrag\n 	Bearbeitung von Arb
 eitsaufgaben zu den Inhalten\n 	Austausch über die Inhalte aus Praxissich
 t\n\nZielgruppe \n\nMitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sozialen Diensten\
 , in Wohn- und Werkstätten\n\nTeilnehmer:        max. 18 Personen\
 n\nDozent: Prof. Dr. Gerd Grampp (Dipl.-Päd.) Agentur für Forschung\, En
 twicklung\, Beratung und Schulung in der Rehabilitation\n\nPreis: 149\,00
 € zzgl. MwSt.(inkl. Seminarunterlagen\, Tagungsgetränke\,\nKaffee und K
 uchen)\n\nVeranstaltungsort: Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Köln e
 .V.\nPräses-Richter-Platz 1a\n51065 Köln\n\nBeginn: 10.00 – 17.00 Uhr\
 n\nTermin: 29.01.2020\n\nAnmeldeschluss: 20.01.2020
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