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 lfe-31/
SUMMARY:Kalkulation Fachleistungsstunde - die Königsdisziplin für persone
 nzentrierte  Finanzierung in der Eingliederungshilfe
DESCRIPTION:&nbsp\;\nKalkulation Fachleistungsstunde - die Königsdisziplin
  für personenzentrierte \nFinanzierung in der Eingliederungshilfe\nKalkul
 ations- und Leistungsrechnung nach BTHG ab 01.01.2020  \n\n"Mehr als 210
 .000 Menschen leben in Deutschland heute in stationären Einrichtungen der
  Behindertenhilfe. Sie erhalten nach geltendem Recht vom Träger der Eingl
 iederungshilfe eine pauschale Leistung\, mit der alle Bedarfe (Wohnen\, Es
 sen und behinderungsbedingt notwendige Unterstützung) gedeckt werden"\, s
 o formuliert die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der
  Sozialhilfe (BAGüS). Ab 1. Januar 2020 soll sich die bisherige Finanzier
 ung der Leistungen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ändern.\n\
 nDamit ist ein bedeutender Systemwechsel verbunden\, der zu großen Unsich
 erheiten über die Wirkung der neuen Regelungen bei den Menschen mit Behin
 derungen führt. Aber auch in den Verwaltungen und Einrichtungen bestehen 
 Unsicherheiten\, wie dieser in der Praxis umgesetzt werden soll.\n\nFest s
 teht\, dass die künftige Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshi
 lfe von den Leistungen zum Lebensunterhalt zu Umstrukturierungen bei den L
 eistungserbringern und Leistungsträgern führen wird.\n\nMit der Neuausri
 chtung\, der Eingliederungshilfe bis 2020 mit personenzentrierten Leistung
 en\, können Menschen mit Behinderungen in Zukunft frei entscheiden\, wo u
 nd wie sie leben möchten - sei es zu Hause\, in einer Wohngemeinschaft od
 er im Wohnheim (besondere Wohnform).\n\nDie Finanzierungsumstellung im BTH
 G gegenüber der EGH aus SGB XII ermöglicht eine UN-BRK-konforme personen
 zentrierte Finanzierung. Die Fachleistung resp. Fachleistungsstunde ist da
 bei als die Königsdisziplin zu betrachten. Sie ermöglicht eine individue
 lle Finanzierung\, wenn dies auch im Detail im  Moment noch schwierig ers
 cheint  - Stichwort Verpreisung des Bedarfsermittlungsinstrumentes  (z.B
 . BEI_NRW\, ITP…) oder Modularisierung  der Fachleistungen.\n\nKünftig
  werden sämtliche Kosten einer stationären Einrichtung oder eines Dienst
 es aufgeteilt in Fachleistungskosten\, Kosten\, die aus dem Regelbedarf de
 r Grundsicherung der Bewohner/innen zu erbringen sind und Kosten der Unter
 kunft differenziert.\n\nEs ergeben sich daraus zwei denkbare Modelle zur T
 rennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen:\n\n 	Zuordnu
 ng der Kostenbestandteile pauschal.\n 	Zuordnung der Kostenbestandteile an
 hand des Warenkorbes der existenzsichernden Leistungen. Für alles\, was d
 ort nicht enthalten ist\, muss geprüft werden\, ob es Bestandteil der Fac
 hleistung ist.\n\nTrennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen = K
 dU\, KRB\, Investbetrag und Fachleistung (qualifizierte und einfache Assis
 tenz) \n\nDie verschiedenen Formen von Teilhabeleistungen sind nach den G
 rundsätzen der persönlichen Assistenz so zu regeln\, dass behinderte Men
 schen wählen können\, wer sie wie\, wann und wo unterstützt.\n\nIn dies
 em Seminar geht es um die Möglichkeiten der Kosten- und Leistungsrechnung
  untergliedert in Kostenbestandteile hinführend zur Kalkulation der Fachl
 eistungsstunde als Grundlage für die Vergütungsvereinbarung mit dem Kost
 enträger. Abschließend werden Aussichten zur Leistungsplanung und zum Co
 ntrolling erörtert und über das Rangverhältnis Leistungen zur Pflege un
 d Leistungen zur Eingliederungshilfe informiert.\n\nInhalte des Seminars s
 ind:\n\n 	Trennung der Fachleistung von den existenzsichernden Leistungen 
 erfordert eine Aufteilung der Flächen von bisher stationären Einrichtung
 en  und Ermittlung der kalkulatorischen Mieten\n 	Leistungen zur sozialen
  Teilhabe in der Eingliederungshilfe nach § 113 SGB IX (insbesondere Assi
 stenzleistungen unterschieden in qualifizierte und einfache Assistenz im V
 ergleich von Übernahme von Handlungen\, Begleitung\, Befähigung zur eige
 nständigen Alltagsbewältigung)\n 	Möglichkeiten der Leistungsgewährung
 : Geldleistung\, Sachleistung\, Dienstleistung\n 	Der Inhalt und Umfang ei
 ner Fachleistungsstunde als Ergebnis der individuellen Bedarfsermittlung i
 st präzise im Rahmen der Leistungsvereinbarung zu definieren - Fallbeispi
 el Teilhabeleistungen für hörsehbehinderte/ taubblinde Menschen (Leistun
 gen für Wohnen\, Tagesstruktur)\n 	Kalkulation der Fachleistungsstunde od
 er Fachleistungspauschale auf Vollkostenbasis Der Preis einer Fachleistung
 sstunde muss alle betrieblichen Kosten decken\, die zur Leistungserbringun
 g erforderlich sind\; hierzu gehören u.a. Kosten zur Vor- und Nachbereitu
 ng\, Dokumentation\, Vertretung\, Ausfall\, Verwaltungs- sowie Regiekosten
 \, Fortbildung\, sowie Sachkosten (Raum\, Telefon\, Ausstattung\, Material
  etc.). Man unterscheidet zwischen den direkten Kosten (Face-to-Face) und 
 den indirekten Kosten. Die indirekten Kosten wiederum werden oftmals unter
 schieden in „fallspezifische“ und „fachspezifische“ Aktivitäten.\
 n 	Planung und Controlling – Hinweise für die strategische Ausrichtung 
 von Einrichtungen und Dienste und Erkennung von Fehlentwicklungen.\n 	Zum 
 Schluss: Information über Umsetzung des Rangverhältnisses von Leistungen
  der Pflege und Leistungen der Eingliederungshilfe\n 	Kosten- und Leistung
 srechnung in der Sozialwirtschaft\n\nArbeitsformen \n\n 	Praxisorientierte
  Vorträge\n 	Kleingruppenarbeit\n 	Übungen\n\n\nZiel des Seminars:\n\nSc
 haffung eines Grundlagensystems an Wissen über die Kosten- und Leistungsr
 echnung zu Leistungen zur sozialen Teilhabe der Eingliederungshilfe ab 01.
 01.2020 mit der Königsdisziplin Fachleistungsstunde.\n\n 	Sie lernen in 
 Übungen und Fallbeispielen die Aufteilung in die neuen Strukturen der Kos
 ten zu existenzsichernden Leistungen und Fachleistungen kennen.\n 	Sie ent
 wickeln Fertigkeiten in der Zuordnung und Quantifizierung von Teilhabeleis
 tungen mit Vertiefungsrichtung Leistungen zur Assistenz und  deren Bewert
 ung in einfache und qualifizierte Assistenz.\n 	Es werden Kalkulationsgrun
 dlagen  für die Fachleistungsstunde/ -pauschale als Voraussetzung zur Le
 istungs- und Vergütungsvereinbarungen mit Ihrem Kostenträger vermittelt.
 \n\nZielgruppe: \n\nMitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Wohnstätten und a
 mbulanten Diensten der Behindertenhilfe.\n\nTeilnehmer:         
        max. 18 Personen\n\nDozent:                 
       Dipl.-Ökonom Gerold Augart\n\nPreis:             
               149\,00€ zzgl. MwSt. (Inkl. Seminarunterlagen
 \, Stehkaffee mit                             
                                      
                      Gebäck\,Tagungsgetränke und am 
 Nachmittag Kaffee und Kuchen)\n\nVeranstaltungsort:   Evangelische Gesell
 schaft Stuttgart e.V.\nBüchsenstr. 34/36\n70174 Stuttgart\n\nBeginn:  
                            10.00 – 17.00 Uhr\n\
 nTermin:                             06.07.2020\n
 \nAnmeldeschluss:            25.06.2020
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