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 nigsdisziplin-fuer-personenzentrierte-finanzierung-in-der-eingliederungshi
 lfe-25/
SUMMARY:Kalkulation Fachleistungsstunde - die Königsdisziplin für persone
 nzentrierte  Finanzierung in der Eingliederungshilfe
DESCRIPTION:Kalkulation Fachleistungsstunde - die Königsdisziplin für per
 sonenzentrierte \nFinanzierung in der Eingliederungshilfe\nKalkulations- u
 nd Leistungsrechnung nach BTHG ab 01.01.2020  \n\n"Mehr als 210.000 Mens
 chen leben in Deutschland heute in stationären Einrichtungen der Behinder
 tenhilfe. Sie erhalten nach geltendem Recht vom Träger der Eingliederungs
 hilfe eine pauschale Leistung\, mit der alle Bedarfe (Wohnen\, Essen und b
 ehinderungsbedingt notwendige Unterstützung) gedeckt werden"\, so formuli
 ert die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhi
 lfe (BAGüS). Ab 1. Januar 2020 soll sich die bisherige Finanzierung der L
 eistungen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ändern.\n\nDamit is
 t ein bedeutender Systemwechsel verbunden\, der zu großen Unsicherheiten 
 über die Wirkung der neuen Regelungen bei den Menschen mit Behinderungen 
 führt. Aber auch in den Verwaltungen und Einrichtungen bestehen Unsicherh
 eiten\, wie dieser in der Praxis umgesetzt werden soll.\n\nFest steht\, da
 ss die künftige Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von d
 en Leistungen zum Lebensunterhalt zu Umstrukturierungen bei den Leistungse
 rbringern und Leistungsträgern führen wird.\n\nMit der Neuausrichtung\, 
 der Eingliederungshilfe bis 2020 mit personenzentrierten Leistungen\, kön
 nen Menschen mit Behinderungen in Zukunft frei entscheiden\, wo und wie si
 e leben möchten - sei es zu Hause\, in einer Wohngemeinschaft oder im Woh
 nheim (besondere Wohnform).\n\nDie Finanzierungsumstellung im BTHG gegenü
 ber der EGH aus SGB XII ermöglicht eine UN-BRK-konforme personenzentriert
 e Finanzierung. Die Fachleistung resp. Fachleistungsstunde ist dabei als d
 ie Königsdisziplin zu betrachten. Sie ermöglicht eine individuelle Finan
 zierung\, wenn dies auch im Detail im  Moment noch schwierig erscheint  
 - Stichwort Verpreisung des Bedarfsermittlungsinstrumentes  (z.B. BEI_NRW
 \, ITP…) oder Modularisierung  der Fachleistungen.\n\nKünftig werden s
 ämtliche Kosten einer stationären Einrichtung oder eines Dienstes aufget
 eilt in Fachleistungskosten\, Kosten\, die aus dem Regelbedarf der Grundsi
 cherung der Bewohner/innen zu erbringen sind und Kosten der Unterkunft dif
 ferenziert.\n\nEs ergeben sich daraus zwei denkbare Modelle zur Trennung v
 on Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen:\n\n 	Zuordnung der Ko
 stenbestandteile pauschal.\n 	Zuordnung der Kostenbestandteile anhand des 
 Warenkorbes der existenzsichernden Leistungen. Für alles\, was dort nicht
  enthalten ist\, muss geprüft werden\, ob es Bestandteil der Fachleistung
  ist.\n\nTrennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen = KdU\, KRB\
 , Investbetrag und Fachleistung (qualifizierte und einfache Assistenz) \n
 \nDie verschiedenen Formen von Teilhabeleistungen sind nach den Grundsätz
 en der persönlichen Assistenz so zu regeln\, dass behinderte Menschen wä
 hlen können\, wer sie wie\, wann und wo unterstützt.\n\nIn diesem Semina
 r geht es um die Möglichkeiten der Kosten- und Leistungsrechnung untergli
 edert in Kostenbestandteile hinführend zur Kalkulation der Fachleistungss
 tunde als Grundlage für die Vergütungsvereinbarung mit dem Kostenträger
 . Abschließend werden Aussichten zur Leistungsplanung und zum Controlling
  erörtert und über das Rangverhältnis Leistungen zur Pflege und Leistun
 gen zur Eingliederungshilfe informiert.\n\nInhalte des Seminars sind:\n\n 
 	Trennung der Fachleistung von den existenzsichernden Leistungen erfordert
  eine Aufteilung der Flächen von bisher stationären Einrichtungen  und 
 Ermittlung der kalkulatorischen Mieten\n 	Leistungen zur sozialen Teilhabe
  in der Eingliederungshilfe nach § 113 SGB IX (insbesondere Assistenzleis
 tungen unterschieden in qualifizierte und einfache Assistenz im Vergleich 
 von Übernahme von Handlungen\, Begleitung\, Befähigung zur eigenständig
 en Alltagsbewältigung)\n 	Möglichkeiten der Leistungsgewährung: Geldlei
 stung\, Sachleistung\, Dienstleistung\n 	Der Inhalt und Umfang einer Fachl
 eistungsstunde als Ergebnis der individuellen Bedarfsermittlung ist präzi
 se im Rahmen der Leistungsvereinbarung zu definieren - Fallbeispiel Teilha
 beleistungen für hörsehbehinderte/ taubblinde Menschen (Leistungen für 
 Wohnen\, Tagesstruktur)\n 	Kalkulation der Fachleistungsstunde oder Fachle
 istungspauschale auf Vollkostenbasis Der Preis einer Fachleistungsstunde m
 uss alle betrieblichen Kosten decken\, die zur Leistungserbringung erforde
 rlich sind\; hierzu gehören u.a. Kosten zur Vor- und Nachbereitung\, Doku
 mentation\, Vertretung\, Ausfall\, Verwaltungs- sowie Regiekosten\, Fortbi
 ldung\, sowie Sachkosten (Raum\, Telefon\, Ausstattung\, Material etc.). M
 an unterscheidet zwischen den direkten Kosten (Face-to-Face) und den indir
 ekten Kosten. Die indirekten Kosten wiederum werden oftmals unterschieden 
 in „fallspezifische“ und „fachspezifische“ Aktivitäten.\n 	Planun
 g und Controlling – Hinweise für die strategische Ausrichtung von Einri
 chtungen und Dienste und Erkennung von Fehlentwicklungen.\n 	Zum Schluss: 
 Information über Umsetzung des Rangverhältnisses von Leistungen der Pfle
 ge und Leistungen der Eingliederungshilfe\n 	Kosten- und Leistungsrechnung
  in der Sozialwirtschaft\n\nArbeitsformen \n\n 	Praxisorientierte Vorträg
 e\n 	Kleingruppenarbeit\n 	Übungen\n\n\nZiel des Seminars:\n\nSchaffung e
 ines Grundlagensystems an Wissen über die Kosten- und Leistungsrechnung z
 u Leistungen zur sozialen Teilhabe der Eingliederungshilfe ab 01.01.2020 m
 it der Königsdisziplin Fachleistungsstunde.\n\n 	Sie lernen in Übungen u
 nd Fallbeispielen die Aufteilung in die neuen Strukturen der Kosten zu exi
 stenzsichernden Leistungen und Fachleistungen kennen.\n 	Sie entwickeln Fe
 rtigkeiten in der Zuordnung und Quantifizierung von Teilhabeleistungen mit
  Vertiefungsrichtung Leistungen zur Assistenz und  deren Bewertung in ein
 fache und qualifizierte Assistenz.\n 	Es werden Kalkulationsgrundlagen  f
 ür die Fachleistungsstunde/ -pauschale als Voraussetzung zur Leistungs- u
 nd Vergütungsvereinbarungen mit Ihrem Kostenträger vermittelt.\n\nZielgr
 uppe: \n\nMitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Wohnstätten und ambulanten 
 Diensten der Behindertenhilfe.\n\nTeilnehmer:              
   max. 18 Personen\n\nDozent:                      
  Dipl.-Ökonom Gerold Augart\n\nPreis:                  
          149\,00€ zzgl. MwSt. (Inkl. Seminarunterlagen\, Stehkaf
 fee mit                                  
                                      
                 Gebäck\,Tagungsgetränke und am Nachmittag
  Kaffee und Kuchen)\n\nVeranstaltungsort:   Bonifatiushaus Haus der Weite
 rbildung der Diözese Fulda\nNeuenbergerstr. 3-5\n36041 Fulda\n\nBeginn: 
                             10.00 – 17.00 Uhr\
 n\nTermin:                             18.02.2020
 \n\nAnmeldeschluss:            04.02.2020
LOCATION:Bonifatiushaus Haus der Weiterbildung der Diözese Fulda\, Neuenbe
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