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 xis-bei-der-betreuung-begleitung-von-menschen-mit-einer-behinderung-32/
SUMMARY:Aufsichtspflicht und Haftung in der Praxis bei der Betreuung & Begl
 eitung von Menschen mit einer Behinderung
DESCRIPTION:Aufsichtspflicht und Haftung in der Praxis\n bei der Betreuung 
 &amp\; Begleitung von Menschen mit einer Behinderung\nEin in einem Wohnhei
 m lebender geistig Behinderter zündet mittels Feuerzeug auf dem Hinweg zu
 r WfbM ein fremdes Wohnhaus an. Muss das Wohnheim für den Schaden haften?
 \nEin geistig behinderter Mensch verletzt mit einem Küchenmesser einen an
 deren Betreuten. Beide Personen schälten gerade Kartoffeln in einer WfbM.
  Hat der aufsichtshabende Mitarbeiter der WfbM seine Aufsichtspflicht verl
 etzt? Muss er für den entstandenen Schaden haften? Muss die WfbM haften?\
 nMitarbeiter/-innen von Einrichtungen für behinderte Menschen stehen häu
 fig vor der Frage\, ob ihr eigenes Verhalten - welches im pädagogischen S
 inn als notwendig erachtet wird - auch unter Betrach-tung der rechtlichen 
 Gesichtspunkten der auf sie übertragenen Aufsichtspflicht genügt.\nIn de
 r täglichen Arbeit mit behinderten Menschen steht die Förderung der Selb
 stständigkeit und der Selbstbestimmung im Vordergrund. Gleichzeitig müss
 en aber Schäden vermieden werden\; und dies nicht nur um den Betroffenen 
 oder Dritte zu schützen sondern auch um sich selbst vor einer Schadensers
 atzpflicht zu schützen.\nZiel:\nDieses Seminar will die rechtlichen Grund
 lagen der Aufsichtspflicht in der Betreuung / Begleitung von Menschen mit 
 einer Behinderung vermitteln und die Konsequenzen bei einer Verletzung der
  Aufsichtspflicht aufzeigen. Die so erworbenen Kenntnisse werden mit prakt
 ischen Beispielen aus dem Alltag der Seminarteilnehmer/-innen verknüpft.\
 nDie Teilnehmer/-innen sollen durch die Kenntnisse der Rechtsgrundlagen me
 hr Sicherheit im Umgang mit verschiedenen Alltagssituationen gewinnen und 
 durch die Reflexion konkreter Praxisbeispiele Konsequenzen für ihre Arbei
 t\; ihre Strukturen und ihre Arbeitsabläufe in den Einrichtungen ziehen.\
 nInhalte:\n- Zivilrechtliche Haftung der Einrichtungen der Behindertenhilf
 e und der Mitarbeiter/-innen für ihr Handeln\n- Gesetzliche und vertragli
 che Aufsichtspflicht der Mitarbeiter/-innen und der Einrichtungen\n- Arbei
 tsrechtliche Konsequenzen für die Mitarbeiter/-innen bei der Verletzung d
 er Aufsichtspflicht\n- Strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Mitarbeite
 r/-innen in den Einrichtungen der Behindertenhilfe\n- Diskussion von Fallb
 eispielen aus der aktuellen Rechtsprechung der Gerichte und Analysierung v
 on konkreten Fallbeispiele der Seminarteilnehmer\nArbeitsformen:\nVortrag\
 , Gruppenarbeit\, Übungen\nZielgruppe:\nFührungs- und Fachkräfte aus Ei
 nrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe\nTeilnehmer: max. 18 Persone
 n\nDozent: Kerstin Stroth\, Halle (Saale)\,\nRechtsanwältin und Fachanwä
 ltin für Sozialrecht\nPreis: 149\,00€ zzgl. MwSt.(inkl. Seminarunterlag
 en\, Tagungsgetränke\,\nKaffee und Kuchen)\nVeranstaltungsort:    Tagun
 gshaus der Lebenshilfe\n\nBöllberger Weg 174\n\n06128 Halle (Saale)\nBegi
 nn:                          10.00 – 17.00 Uhr\nTermin:  
                         11.12.2018\nAnmeldeschluss:
           04.12.2018
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 aale)\, Deutschland
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